Welche Voraussetzungen muss ich als Interessent erfüllen?
Voraussetzung für die Anmietung eine unserer Wohnungen ist zunächst eine SCHUFA-Auskunft ohne Negativeintrag. Eine eröffnete Privatinsolvenz ist ein Ausschlusskriterium. Bitte beachten Sie, dass selbstverständlich eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorliegen muss.
Wie bekomme ich einen Besichtigungstermin?
Durch Ihre Wohnungsanfrage signalisieren Sie uns Ihr Interesse an dieser Wohnung. Sobald ein Besichtigungstermin durch den zuständigen Wohnungsmanager festgelegt wird, erhalten Sie eine entsprechende Einladung. Sollten zu viele Interessenten vorhanden sein, so kann es auch vorkommen, dass wir nicht jede Anfrage berücksichtigen können. Hier bitten wir um Verständnis.
Gibt es für Ihre Wohnungen eine Warteliste?
Wir führen keine Wartelisten.
Wie lange dauert das Bewerbungsverfahren?
Die Dauer unseres Bewerbungsverfahren kann variiren.
Wann muss ich einen Anteil zeichnen?
Mit Ihren Vertragsunterlagen erhalten Sie die Beitrittserklärung für Ihren Pflichtanteil in Höhe von 150 Euro sowie die Beteiligungserklärung für die Anteile für Ihre Wohnung. Die Gesamtsumme ist nach Erhalt der unterschriebenen Vertragsunterlagen fällig – nicht erst bei Einzug. Eine Schlüsselübergabe erfolgt erst nach Eingang der Zahlung.
Wie läuft der Abschluss des Mietvertrags bzw. Dauernutzungsvertrags ab?
Nach erfolgreicher Wohnungsvergabe und Prüfung aller Unterlagen laden wir Sie zum Vertragsgespräch ein.
Muss ich Genossenschaftsmitglied sein, um eine Wohnung zu bekommen?
Ja und nein. Für die Anmietung einer Wohnung unserer Genossenschaft müssen Sie Mitglied der Genossenschaft werden. Bei Wohnungen der Wiederaufbau Immobilen GmbH ist lediglich eine Kaution zu entrichten. Die genauen Informationen hierzu sind im jeweiligen Wohnungsexposé enthalten.
Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein?
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird benötigt, wenn Sie sich auf eine öffentlich geförderte Wohnung bewerben möchten. Der WBS bestätigt uns, dass Sie aufgrund eines geringen Einkommens Anspruch auf eine solche Wohnung haben. Aus unseren Wohnungsanzeigen geht hervor, ob es sich um eine Sozialwohnung handelt und ob ein WBS benötigt wird. Sie haben die Möglichkeit vorab telefonisch […]
Wie bewerbe ich mich für eine Wohnung?
Sie können auf konkrete Wohnungsangebote Anfragen stellen. Hierzu einfach auf unserer Webseite oder den gängigen Portalen die Anfragefunktion nutzen. Sollte keine passende Wohnung veröffentlicht sein, so können Sie sich als Interessent über das Online-Formular auf unserer Webseite registrieren lassen.
Was versteht man unter einem „Wohnberechtigungsschein“?
Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, bestätigt uns, dass Sie aufgrund bestimmter Einkommensgrenzen Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung haben. Mit diesem können einzelne Personen oder Familien kostengünstigen Wohnraum beziehen.















































































































































































































































