Vermieten Sie auch Häuser?
Wir haben in unserem Bestand auch Einfamilien-/Reihenhäuser.
Können mehrere Personen im Mietvertrag stehen?
Es können mehrere Personen im Mietvertrag stehen. Damit haften Sie gemeinsam für alle Verpflichtungen, die aus dem Mietverhältnis hervorgehen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Unterzeichnung des Mietvertrags?
Im Laufe des Vermietungsprozesses fordern wir Sie per E-Mail auf uns über einen Link die notwendigen Dokumente zu übermitteln. Ihnen wird zusätzlich mitgeteilt welche Unterlagen Sie zur Vertragsunterzeichnung noch mitbringen müssen.
Wie finde ich eine freie Wohnung?
Unsere freien Wohnungen finden Sie auf unserer Webseite unter „Wohnungsangebote“ und auf unterschiedlichen Portalen im Internet, wie z. B. Kleinanzeigen und Immobilienscout24.
Was ist ein Energieausweis und wozu wird er benötigt?
Im Energieausweis werden Informationen zur Energieeffizienz und den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes aufgeführt. Der Energieausweis soll Immobilien für Mietinteressenten vergleichbar machen. Der sogenannte Energie-Effizienzstandard muss bereits in der Immobilienanzeige genannt werden.
Muss ich Genossenschaftsmitglied sein, um eine Wohnung zu bekommen?
Ja und nein. Für die Anmietung einer Wohnung unserer Genossenschaft müssen Sie Mitglied der Genossenschaft werden. Bei Wohnungen der Wiederaufbau Immobilen GmbH ist lediglich eine Kaution zu entrichten. Die genauen Informationen hierzu sind im jeweiligen Wohnungsexposé enthalten.
Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein?
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird benötigt, wenn Sie sich auf eine öffentlich geförderte Wohnung bewerben möchten. Der WBS bestätigt uns, dass Sie aufgrund eines geringen Einkommens Anspruch auf eine solche Wohnung haben. Aus unseren Wohnungsanzeigen geht hervor, ob es sich um eine Sozialwohnung handelt und ob ein WBS benötigt wird. Sie haben die Möglichkeit vorab telefonisch […]
Wie bewerbe ich mich für eine Wohnung?
Sie können auf konkrete Wohnungsangebote Anfragen stellen. Hierzu einfach auf unserer Webseite oder den gängigen Portalen die Anfragefunktion nutzen. Sollte keine passende Wohnung veröffentlicht sein, so können Sie sich als Interessent über das Online-Formular auf unserer Webseite registrieren lassen.
Was versteht man unter einem „Wohnberechtigungsschein“?
Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, bestätigt uns, dass Sie aufgrund bestimmter Einkommensgrenzen Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung haben. Mit diesem können einzelne Personen oder Familien kostengünstigen Wohnraum beziehen.
Gibt es spezielle Angebote für Senioren, Familien oder Studierende?
Ja, wir bieten besondere Wohnformen und Services für unterschiedliche Zielgruppen. Informieren Sie sich gerne bei uns.















































































































































































































































