Allgemein zum EED
EED steht kurz für Energy Efficiency Directive. In Deutschland heißt sie auch Energieeffizienz-Richtlinie. Die EED ist eines der großen Projekte der Europäischen Union, um Nachhaltigkeit und effiziente Nutzung von Ressourcen zu steigern. Seit 2022 müssen alle Vermieter ihren Bewohnerinnen und Bewohnern monatliche Verbrauchsinformationen bereitstellen, sofern die technische Ausstattung der Messgeräte dies ermöglicht.
Begrifflichkeiten: „Novellierte Heizkostenverordnung“, „Energieeffizienz-Richtlinie“, „EED“
EED steht kurz für Energy Efficiency Directive. In Deutschland heißt sie auch Energieeffizienz-Richtlinie. Die Europäische Union hat die EED im Dezember 2018 mit einem klaren Ziel verabschiedet: mehr Klimaschutz und weniger Emissionen. Daher soll sich mit der EED der Energieverbrauch in Immobilien innerhalb der EU bis zum Jahr 2030 um 32,5 % gegenüber dem 2007 […]
Das fordert die EED und das bedeutet es für unsere Mieterinnen und Mieter
Mieterinnen und Mieter sollen durch mehr Verbrauchstransparenz animiert werden, bewusster mit Ressourcen wie Heizenergie oder Wasser umzugehen. Regelmäßige Informationen helfen ihnen, den individuellen Verbrauch nachzuvollziehen und effizient zu senken. Denn die meisten Emissionen entstehen in Deutschland durch Heizkosten und Warmwasser. So wird auch das Energiesparen leichter: Denn nur wer seinen Verbrauch kennt, kann ihn reduzieren. […]
Das bedeutet die EED für uns als Vermieter
Die Novelle der Heizkostenverordnung trat am 1.12.2021 in Kraft. Seit dieser Novellierung dürfen nur noch fernauslesbare, funkfähige Zähler und Heizkostenverteiler neu installiert werden. Denn nur mit der Fernablesung sind unterjährige Verbrauchsinformationen möglich. Installierte, nicht fernauslesbare Geräte müssen bis 2027 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Seit Januar 2022 sind wir als Vermieter dazu verpflichtet, unseren Mieterinnen und […]
Warum kann ich mich von diesem Service nicht abmelden?
Wir als Vermieter haben eine gesetzliche Verpflichtung; davon ab, wäre eine Abmeldung ein erheblicher Verwaltungs- und damit Zeit- und Kostenaufwand für uns und den Wärmemessdienst.
Ich habe kein Internet, ich möchte die Daten gern per Post. Was muss ich tun?
Wir verzichten auf den postalischen Versand der Verbrauchsdaten, um hier ganz im Sinne der Gesetzgebung, die Umwelt zu schonen und den Geldbeutel unserer Mieterinnen und Mieter nicht unnötig zu belasten.
Wo kann ich meine Daten einsehen?
Wir stellen Ihnen Ihre monatlichen Verbrauchsdaten in unserer meineWiederaufbau-App zur Verfügung. Hier können Sie sich registrieren.
Was sagen mir die Daten in der App genau?
Die monatliche Verbrauchsinformation muss Angaben zum aktuellen Verbrauch von Energie für Heizung und Warmwasser in kWh, die Verbrauchswerte des Vormonats sowie des entsprechenden Monats aus dem Vorjahr zum Vergleich (jeweils desselben Nutzers bzw. derselben Nutzerin – also nicht im Vergleich im einem Vormieter bzw. einer Vormieterin) enthalten, soweit solche Werte erhoben wurden. Zudem muss ein […]
Wer kann mir die Daten erklären?
Zunächst ist es wichtig, was genau Sie nicht verstehen. Z. B. den Zahlwert, die Mengenangaben, oder welche Einheit Sie speziell meinen. In diesem Falle kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice. Wichtig zu wissen, ist das wir keine detaillierten Auskünfte oder Erklärungen zu Ihren individuellen Verbräuchen machen können. Das müssten Sie dann mit Ihrem jeweiligen Wärmedienstleister klären.
Wie weit werden mir die Daten rückwirkend zur Verfügung gestellt?
In der Regel werden die ersten Werte 6 bis 8 Wochen nach Gerätemontage abgebildet, hiernach dann natürlich frühestens ab Beginn eines Mietverhältnisses.















































































































































































































































