Das bedeutet die EED für uns als Vermieter
Die Novelle der Heizkostenverordnung trat am 1.12.2021 in Kraft. Seit dieser Novellierung dürfen nur noch fernauslesbare, funkfähige Zähler und Heizkostenverteiler neu installiert werden. Denn nur mit der Fernablesung sind unterjährige Verbrauchsinformationen möglich. Installierte, nicht fernauslesbare Geräte müssen bis 2027 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Seit Januar 2022 sind wir als Vermieter dazu verpflichtet, unseren Mieterinnen und […]
Warum kann ich mich von diesem Service nicht abmelden?
Wir als Vermieter haben eine gesetzliche Verpflichtung; davon ab, wäre eine Abmeldung ein erheblicher Verwaltungs- und damit Zeit- und Kostenaufwand für uns und den Wärmemessdienst.
Ich habe kein Internet, ich möchte die Daten gern per Post. Was muss ich tun?
Wir verzichten auf den postalischen Versand der Verbrauchsdaten, um hier ganz im Sinne der Gesetzgebung, die Umwelt zu schonen und den Geldbeutel unserer Mieterinnen und Mieter nicht unnötig zu belasten.
Wo kann ich meine Daten einsehen?
Wir stellen Ihnen Ihre monatlichen Verbrauchsdaten in unserer meineWiederaufbau-App zur Verfügung. Hier können Sie sich registrieren.



































































































































































































































































