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Organe der Genossenschaft

Eine eingetragene Genossenschaft (eG) hat üblicherweise drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung. Das Leitungsorgan ist der Vorstand; der Aufsichtsrat ist das überwachende und beratende Organ; die Vertreterversammlung wird als Parlament der Genossenschaft gesehen. Auch bei der Baugenossenschaft gibt es diese drei wichtigen Gremien die im folgenden kurz beschrieben werden. 

Der Vorstand

Als eine juristische Person des Privatrechts kann die Genossenschaft selbst nicht handeln, sondern muss sich ihrer Organe bedienen. Der Vorstand hat nach dem Genossenschaftsgesetz die Leitungsfunktion, die nicht auf andere Organe übertragen werden kann. Die Unternehmensleitung wird eigenverantwortlich vom Genossenschaftsvorstand durchgeführt.

 

FLORIAN BERNSCHNEIDER ist seit 2023 Vorstandsmitglied. Bestens vernetzt, bringt der studierte Betriebswirt (B.A.) strategischen Gestaltungswillen für die wohnungswirtschaftlichen Herausforderungen mit. Von 2009-2013 war Florian Bernschneider Mitglied im Deutschen Bundestag, dann Teil der Geschäftsführung einer Mittelstandsberatung und zuletzt sieben Jahre Hauptgeschäftsführer eines der größten regionalen Arbeitgeberverbände in Norddeutschland.

TORSTEN BÖTTCHER ist seit 2012 Vorstandsmitglied. Der studierte Diplom-Bauingenieur (FH) ist in der Region aufgewachsen und baute im Rahmen seiner Berufslaufbahn profunde Kenntnisse über die regionale Wohnungswirtschaft auf. Nach Beschäftigungen bei der Braunschweiger Baugenossenschaft eG und der BauBeCon übernahm Torsten Böttcher Führungsaufgaben bei der WGH-Herrenhausen eG, Hannover.

HEINZ-JOACHIM WESTPHAL ist seit 2018 Vorstandsmitglied. Der gelernte Bankkaufmann ist in Braunschweig geboren und bringt aus leitenden Positionen bei der Nord/LB und der Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg sowie als Mitglied der Geschäftsführung der Voets Automobilholding GmbH in Braunschweig hohes kaufmännisches Fachwissen mit. Heinz-Joachim Westphal ist u.a. Stiftungsratsvorsitzender der Stiftung Herzogin Elisabeth Hospital, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Historischen Wertpapiere AG und des Aufsichtsrats der Sigert Verlag GmbH.

Der Aufsichtsrat

CHRISTOPH SCHMITZ ist seit 2014 Vorsitzender des Aufsichtsrates. In der Zeit von 2004 bis 2009 war Christoph Schmitz selbst Vorstand (2008 - 2009 Vorstandsvorsitzender) der ›Wiederaufbau‹.

Der Aufsichtsrat setzt sich aus mindestens sieben Mitgliedern zusammen, die von der Vertreterversammlung für drei Jahre zu wählen sind. In der Satzung kann eine höhere Zahl der Aufsichtsratsmitglieder festgelegt werden. Die Aufgaben des Aufsichtsrates liegen v.a. im Bereich der Kontrolle und Beratung der Unternehmensführung (Vorstandes).

Die in der Satzung aufgeführten Aufgaben des Aufsichtsrates sind u.a. die Anstellung des hauptamtlichen Vorstandes und die Erteilung einer Prokura. Außerdem überprüft der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Vorschläge des Vorstandes für die Verwendung des Jahresüberschusses. Diese Ergebnisse werden der Vertreterversammlung berichtet.

Die Beschlussfassung im Aufsichtsrat erfolgt mit der Mehrheit der an der Abstimmung beteiligten Mitglieder. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat keine eigenständige Funktion, sondern ist das ausführende Organ des Aufsichtsrates.

Christoph Schmitz wird von zehn weiteren Personen in diesem wichtigen Kontrollgremium unterstützt.

Die Vertreterversammlung

Sie ist das „Parlament der Genossenschaft”. Sie hat Rechte, die ihr nicht entzogen werden können und die ausschließlich von ihr ausgeübt werden dürfen. Die Vertreter stehen in unmittelbarem und direkten Kontakt und Dialog mit dem Vorstand. Sie tauschen sich mit dem Vorstand in erster Linie über die Entwicklung der Baugenossenschaft ›Wiederaufbau‹ eG aus. Daneben bilden sie die Schnittstelle zwischen unseren Mitgliedern und dem Vorstand und besprechen alle relevanten Belange direkt mit der Führungsebene. 

Alle fünf Jahre werden die Vertreterinnen und Vertreter aus den Reihen der stimmberechtigten Genossenschaftsmitglieder gewählt. Zurzeit gibt es sechs Wahlbezirke und 77 Vertreterinnen und Vertreter die die Interessen und Rechte der Mitglieder wahrnehmen. 

Neben der einmal im Jahr stattfindenden Vertreterversammlung, treffen sich der Vorstand und die Vertreterinnen und Vertreter mind. noch ein weiteres Mal zu regionalen Vertretergesprächen, um den Informationsaustausch zu gewährleisten. 


Wichtige Aufgaben der Vertreterversammlung 

  Wahl des Aufsichtsrates
  Beschluss über Satzungsänderungen
  Feststellung des Jahresabschlusses
  Beschluss zur Verwendung der Bilanzgewinnes
  Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates

 

 

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