Vertreterwahl

Das Wohnen bei einer Genossenschaft ist etwas Besonderes. Denn das oberste Genossenschaftsprinzip und die Leitmaxime ist die Förderung der Mitglieder und die bis heute gültigen ›S‹-Prinzipien wie Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung. Durch den Erwerb von Anteilen unserer Genossenschaft erfolgt die Mitgliedschaft und sie werden somit Miteigentümer. Über die Vertreterinnen und Vertreter üben sie ihre Rechte aber auch Pflichten in Angelegenheiten der Genossenschaft aus.

Die Mitglieder wählen alle fünf Jahre aus ihrem Wahlbezirk pro 250 Mitglieder eine Vertreterin oder einen Vertreter.

Wegen der Größe unseres Verbreitungsgebietes und des Anspruches, dass aus jeder Region Vertreterinnen und Vertreter gewählt werden gibt es eine Aufteilung in Wahlbezirke.

Wahlbezirke: Nach §3 unserer Wahlordnung wird das Vertriebsgebiet der ›Wiederaufbau‹ eG in sechs Wahlbezirke eingeteilt: Die Auflistung ist in der Satzung beschrieben.

Wer kann wählen?

Jedes eingetragene, voll geschäftsfähige Mitglied.

Wer kann Vertreter werden?

Jedes geschäftsfähige Mitglied der Baugenossenschaft ›Wiederaufbau‹ eG. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter setzen sich aus den unterschiedlichsten Berufen und Altersgruppen zusammen. Im besten Falle bilden sie einen Querschnitt zu unseren Genossenschaftsmitgliedern ab. Aus diesem Grund liegt es uns am Herzen, zum Beispiel auch junge Mütter oder Studenten für dieses Amt zu begeistern. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre und eine Wiederwahl ist möglich.

Wie ist die Wahl organisiert?

Geleitet wird die Vertreterwahl vom Wahlvorstand. Er besteht aus 5 Mitgliedern der Genossenschaft, einem Vorstandsmitglied und einem Aufsichtsratsmitglied. Insgesamt sind sieben Personen im Wahlvorstand vertreten. Der Wahlvorstand bestimmt die Wahlbezirke und bestätigt die Richtigkeit der festgesetzten Anzahl der pro Wahlbezirk zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter. Für jeden Wahlbezirk stellt der Wahlvorstand die Vorschlagsliste der Kandidaten auf. Darüber hinaus nimmt der Wahlvorstand weitere Kandidatenvorschläge entgegen.

Und wie wird nun gewählt?

Nachdem alle Genossenschaftsmitglieder eine Wahlbekanntmachung erhalten haben, findet dann die schriftliche Wahl in Form einer Briefwahl statt. Anders als bei Kapitalgesellschaften, gelten alle Mitglieder einer Genossenschaft als Gleiche unter Gleichen. Dies ist bedingt durch die Rechtsordnung von Genossenschaften, die besagt, dass alle Mitglieder gleichberechtigt partizipieren dürfen, unabhängig von der Höhe der gezeichneten Genossenschaftsanteile. Es gilt also: Ein Mitglied - eine Stimme!

Nach der Auszählung der Wahlzettel und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt die Bekanntgabe der neu gewählten Vertreter und Ersatzvertreter über die Willkommen.

Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr - die Vertreterwahl ist gelebte Demokratie in unserer Genossenschaft

Diese Wahl ist elementare Grundlage der genossenschaftlichen Mitbestimmung. Hier wird Demokratie gelebt, denn bei uns darf jedes Mitglied mitmachen und mitbestimmen. Die Vertreterversammlung ist eine Art Parlament unserer Genossenschaft, die darauf achtet, dass Ihr Wille Berücksichtigung findet und zu Ihrem Wohl gehandelt wird. Sie vertritt Ihre Interessen gegenüber dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und den Mitarbeitern der ›Wiederaufbau‹. Daher ist es wichtig, dass Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Wollen Sie abwarten, zuschauen oder mitwirken? Indem Sie wählen, entscheiden Sie sich für eine lebendige Demokratie und gestalten so die Zukunft der ›Wiederaufbau‹. Sie haben die Wahl und Ihre Stimme hat Gewicht!