FAQ

Wann findet die Vertreterwahl statt?

Die nächste Vertreterwahl findet 2027 statt

Wie oft wird gewählt? / Wie lange ist eine Amtszeit?

Die Vertreterwahl findet alle 5 Jahre statt. Die Vertreterversammlung des gleichen Jahres bildet das Ende der laufenden Amtszeit.

Wer kann wählen?

Jedes eingetragene, voll geschäftsfähige Mitglied.

Wer kann sich wählen lassen?                 

Jedes volljährige und geschäftsfähige Mitglied kann kandidieren.

Kann man einen Kandidaten vorschlagen?

Ja! Der Wahlvorstand und jedes Mitglied können Kandidaten zur Wahl als Vertreterin oder Vertreter vorschlagen. Der Vorschlag muss jeweils die Mitgliedsnummer, den Namen, Vornamen und die Anschrift des vorgeschlagenen Mitgliedes angeben. Dem Vorschlag ist eine Erklärung des Vorgeschlagenen beizufügen, dass er mit seiner Benennung einverstanden ist und im Falle der Wahl das Amt annehmen wird. Ein Selbstvorschlag ist zulässig. Weitere Informationen zu Wahlvorschlägen finden Sie in unserer Satzung.

Lassen Sie sich aufstellen

Sie sind engagiert und wollen sich für die Belange anderer Mitglieder einsetzen? Sie möchten Vertreterin oder Vertreter werden oder einen Kandidaten vorschlagen oder haben weitere Fragen?

Dann melden Sie sich! Wir sind für Sie da.

Gregor Kaluza
Andrea Schötz
Kontakt

Was sind Wahlbezirke?

Nach §3 unserer Satzung wird das Vertriebsgebiet der 'Wiederaufbau' eG in sechs Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk I: 38120 Braunschweig-Weststadt
Wahlbezirk II: von 38100 bis 38106 BS-Mitte, Volkmarode, Gliesmarode von 38122 bis 38126 BS-Heidberg, Broitzem, Rautheim
Wahlbezirk III: von 38108 bis 38118 BS-Querum, Rühme, Lehndorf, Gutenbergstraße
Wahlbezirk IV: von 38150 bis 38559 Sickte, Vechelde, Salzgitter, Wolfenbüttel, Helmstedt Gifhorn von LR 30 bis LR 36 Hannover, Bielefeld, Kassel, Gießen, Fulda LZ 2 Hamburg
Wahlbezirk V: von 38600 bis 38729 Goslar, Bad Harzburg, Vienenburg, Seesen LR 37 Bad Gandersheim, Göttingen von LZ 4 bis LZ 7 Düsseldorf, Köln, Frankfurt, Stuttgart
Wahlbezirk VI: von 38800 bis 38899 Halberstadt, Wernigerode, Blankenburg LR 39 Magdeburg, Calbe von LZ 0 bis LZ 1 Dresden, Berlin, Quedlinburg von LZ 8 bis LZ 9 München, Nürnberg, Erfurt

Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Ersatzvertreter?

Die Hauptvertreter sind die direkt gewählten Vertreterinnen und Vertreter bei der Vertreterwahl. Sollte eine gewählte Vertreterin oder ein gewählter Vertreter nicht mehr im Stande sein, sein Amt auszuführen, rückt eine Ersatzvertreterin oder ein Ersatzvertreter nach. Die Ersatzvertreter sind die Personen, die die meisten Stimmen nach den Hauptvertretern erhalten haben.

Was passiert, wenn man sein Amt nicht mehr ausüben kann?

Sollte ein gewählter Vertreter sein Amt nicht mehr ausüben können, rückt automatisch ein Ersatzvertreter nach.

Was passiert, wenn ein Vertreter in einen anderen Wahlbezirk zieht?

Auch wenn der Vertreter nach seinem Umzug nicht mehr in seinem Wahlbezirk wohnt, so ist er dennoch bis Ende der Amtszeit Vertreter des Wahlbezirks, in dem er gewählt wurde. Sollte sich der Vertreter zur Wiederwahl aufstellen lassen, so wird er bei der nächsten Wahl dem neuen Wahlbezirk zugeordnet.

Was macht der Wahlvorstand?

Geleitet wird die Vertreterwahl vom Wahlvorstand. Er besteht aus 5 Mitgliedern der Genossenschaft, einem Vorstandsmitglied und einem Aufsichtsratsmitglied. Insgesamt sind sieben Personen im Wahlvorstand vertreten. Der Wahlvorstand bestimmt die Wahlbezirke und bestätigt die Richtigkeit der festgesetzten Anzahl der pro Wahlbezirk zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter. Für jeden Wahlbezirk stellt der Wahlvorstand die Vorschlagsliste der Kandidaten auf. Darüber hinaus nimmt der Wahlvorstand weitere Kandidatenvorschläge entgegen.