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Fragen und Antworten zum Thema Kabelanschluss

Aktuell versorgt die ›Wiederaufbau‹ in Zusammenarbeit mit der Vodafone Ihre Wohnung mit Kabel-TV. Die Kosten dafür werden über die Nebenkosten abgerechnet. Inzwischen hat sich die Rechtsprechung dahingehend geändert, dass wir diese Leistung ab dem 01.07.2024 nicht mehr umlegen dürfen. 

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen in Form eines FAQ-Katalogs mit den häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Kabelanschluss auf einen Blick:

  • Worum geht es?

     

    Mit Inkrafttreten der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde das Nebenkostenprivileg gekippt. Unter dem Nebenkostenprivileg wird die Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses in der Betriebskostenabrechnung verstanden. Bislang konnten Vermieter von Mehrfamilienhäusern durch das Nebenkostenprivileg die Kosten für einen gemeinsamen Kabelanschluss auf alle Mieterinnen und Mieter umlegen und somit eine einheitliche Medienversorgung sicherstellen. Ab dem 01. Juli 2024 entfällt durch die Novellierung des TKG die Möglichkeit der Kostenumlage und der Vermieter darf die Gebühren des Kabelanschlusses nicht über die Betriebskostenabrechnung abrechnen. Mit dieser gesetzlichen Änderung wird das Thema Kabelfernsehen und insbesondere die damit verbundene Wahl des Kabelanbieters zur Mietersache und Sie sind ab Juli 2024 selbst für die Wahl Ihres Kabelanschlussanbieters verantwortlich.


  • Was ist das Ziel?

     

    Mit der Gesetzesänderung soll der Wettbewerb am Markt gefördert und die Wahlfreiheit der Mieterinnen und Mieter für einen Kabelanbieter gestärkt werden.


  • Was bedeutet das für Sie?


    Ab Juli 2024 müssen Sie einen eigenen Einzelnutzervertrag abgeschlossen haben, um weiterhin wie gewohnt ihr TV-Signal empfangen zu können. Dieser lässt sich jedoch schnell und unkompliziert abschließen. Sie müssen sich lediglich entscheiden, ob Sie bei Vodafone bleiben oder zu einem anderen Anbieter wechseln wollen.


    Schließen Sie einen Einzelnutzervertrag über einen Kabelanschluss mit Vodafone ab, bleibt alles, wie es ist und der Empfang erfolgt ohne Unterbrechung. Sie benötigen in diesem Fall keine neuen Geräte, keine neue Verkabelung und die Sender bleiben auf dem gewohnten Senderplatz. Vodafone wird in diesem Zusammenhang im Frühjahr persönlich auf Sie zukommen und auf den Entfall des Kabelanschlusses sowie die Notwendigkeit eines Einzelnutzervertrages hinweisen. Kurz vor Ablauf der Frist im Sommer wird es dazu eine erneute Erinnerung geben, sodass Sie nicht damit rechnen müssen, dass Ihr Kabelanschluss ohne eine vorherige Information deaktiviert wird.


    Entscheiden Sie sich für einen anderen Kabelanbieter, so übernehmen diese in der Regel den Wechselprozess und stehen für etwaige Fragen zur Verfügung.

    Wir als Vermieter haben für unsere Wohnungen mehrere Möglichkeiten geschaffen Fernsehprogramme zu empfangen. Wie Sie sich entscheiden ist von Ihren individuellen Schwerpunkten abhängig und steht Ihnen frei. Die diversen Anbieter stehen Ihnen sicher für etwaige Fragen zur Verfügung und übernehmen in der Regel den Wechselprozess. Als Vermieter sehen wir Ihre Wahl völlig neutral. 


  • Was passiert, wenn kein Vertrag abgeschlossen wird?


    Sollten Sie keinen Kabel-TV-Vertrag abschließen, deaktiviert Vodafone ab dem 01. Juli 2024 das Kabel-TV-Signal. Hierzu wird lediglich der Anschluss deaktiviert, es erfolgt keinerlei Rückbau von Leitungen oder Anschlussdose(n) und auch sonst ist hierfür kein Zutritt zu Ihrer Wohnung notwendig. 

    Die Entscheidung gegen einen Kabelanschluss hat keine Auswirkungen auf die Kosten des Kabelanschlusses der anderen Bewohnerinnen und Bewohner Ihres Hauses.


  • Was sind Ihre Vorteile bei der ›Wiederaufbau‹?


    Nach Inkrafttreten der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat die Wiederaufbau intensive Gespräche mit der Vodafone geführt, damit interessierte Mieter und Mieterinnen auch weiterhin vom Kabelempfang der Vodafone profitieren können. Hierbei konnten gute Ergebnisse erzielt und im Ergebnis ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Auf Basis dieses Rahmenvertrags wird Vodafone in Kürze auf Sie zukommen und die weitere Vorgehensweise sowie Optionen betreffend eines Einzelnutzervertrags mit Ihnen besprechen. Etwaige Gespräche erfolgen auf freiwilliger Basis, es besteht keinerlei Verpflichtung oder Anschlusszwang.


  • Kann ich meine Vorauszahlung senken?


    Durch den Entfall der Kabelgebühren reduzieren sich Ihre monatlichen Kosten ab dem 01.07.2024 um ca. 9,50 EUR. Sollten Sie in diesem Zusammenhang eine Absenkung Ihrer monatlichen Betriebskostenvorauszahlung wünschen, so teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.

    Empfehlung der Wiederaufbau: Aufgrund der zuletzt allgemein, teilweise erheblich angestiegenen Betriebskosten empfehlen wir Ihnen die Vorauszahlung vorerst NICHT abzusenken und das Ergebnis aus der nächsten Nebenkostenabrechnung abzuwarten. Schließt diese im Bereich der Betriebskosten mit einem nennenswerten Guthaben, so halten wir eine Absenkung des monatlichen Vorauszahlungsbetrags für vertretbar. Im Falle geringfügiger Guthaben oder gar einer Nachzahlung würden wir von einer Absenkung des monatlichen Vorauszahlungsbetrags abraten. In beiden Fällen besteht aber kein Grund zur Sorge: Sämtliche, nach dem 01.07.2024 gezahlten und vormals den Kabelgebühren zuzurechnenden Beträge gehen nicht verloren, sondern werden in voller Höhe auf Ihre Betriebskostenvorauszahlung angerechnet.

     

     

     

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