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Foto von Tingey Injury Law Firm auf Unsplash Frau mit verbundenen Augen hält Waage in der Hand.
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Welche gesetzlichen Änderungen gibt es 2026?

Manchmal ändert sich auch nichts, wie z. B. beim Bürgergeld, der Sozialhilfe und der Grundsicherungsrente. Das Kindergeld erhöht sich minimal um 4 Euro auf dann 259 Euro.

Ab Mitte 2026 ist geplant das Bürgergeld durch die neue Grundsicherung ersetzt zu werden. An den Details arbeitet derzeit noch die Regierung.

Einen erneuten Anstieg wird es bei den Krankenversicherungsbeiträgen geben. Hier wird mit einem Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,4 auf dann 2,9 Prozent gerechnet. Bei Beitragserhöhungen besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung zu wechseln. Ein Trost für gesetzlich Versicherte: Bei der privaten Krankenversicherung sollen sich die Tarife sogar um 13 % verteuern. Zudem steigt auch die Beitragsmessungsgrenze in der Krankenversicherung auf 5.812,50 Euro, in der Rentenversicherung auf 8.450 Euro monatlich.

Rentner dürfen sich über eine Steigerung der Altersrente von voraussichtlich 3,7 % zum 01.08.2026 freuen. Seit dem 01.01.2026 gibt es zudem die Aktivrente. Wer das Gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht hat, soll bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können. Dies gilt nur für sozialversicherungspflichtige Arbeit. Der steuerliche Grundfreibetrag für „normale“ Steuerzahler erhöht sich lediglich auf 12.348 Euro jährlich.

Der Mindestlohn steigt um 8,5 % auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit erhöht sich auch die Minijob- Grenze auf 603 Euro pro Monat. Die Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende steig um 6,2 % auf dann 682 Euro. Erhöht haben sich zudem die steuerfreie Ehrenamtspauschale auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro pro Jahr. Die Pendlerpauschale von 38 Cent gilt nun ab dem ersten Entfernungskilometer.

Die KFZ-Steuerbefreiung für Elektroautos wurde verlängert. Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen wurden, bleiben weiterhin für maximal zehn Jahre von der Steuer befreit – jedoch höchstens bis zum 31. Dezember 2035. Wiedereingeführt werden soll auch die Kaufprämie für Elektroautos in Höhe von mindestens 3.000 Euro. Die genaue Ausgestaltung ist jedoch noch unklar. Je nach Haushalteinkommen und Kinderzahl soll die Prämie aber auf 5.000 Euro ansteigen können.

Die CO2-Steuer lag zuletzt bei 55 Euro/Tonne. Ab 2026 soll sich diese in einem Korridor von 55 bis 65 Euro bewegen. Die Preise für Benzin und Diesel sollten sich aus diesem Grund um maximal 3 Cent erhöhen.

Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie beträgt nun lediglich 7 % statt 19 %. Man darf gespannt sein, ob die Gastronomie die Senkung an ihre Kunden weitergibt.

Familien werden ab sofort mit dem Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschüler unterstützt. Dieser gilt seit dem 01.01.2026 für alle Erstklässler und soll in den Folgejahren sukzessive ausgebaut werden, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Grundschüler ein Recht auf eine Ganztagsbetreuung haben.

Online schnell bestellt und bezahlt, aber Widerruf fast nicht möglich? Das hat sich seit Jahresanfang geändert. Der Widerruf von Onlinebestellungen soll durch einen einfachen Klick auf einen Button auf der Website des Anbieters möglich sein.

Ab Januar erhalten zudem alle 18-jährigen Männer und Frauen einen Fragebogen, indem die Motivation und Eignung für einen Dienst bei der Bundeswehr abgefragt werden. Für Frauen ist die Teilnahme jedoch freiwillig – für Männer soll es ab 2027 auch eine flächendeckende Musterung geben.

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