Die Kündigung bedarf der Schriftform (eine E-Mail wird nicht akzeptiert). Bitte beachten Sie die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Ganz wichtig: Vergessen Sie bitte nicht Ihre Kündigung persönlich zu unterschreiben.
Wenn Sie Ihre Genossenschaftsanteile und/oder Ihren Einstellplatz bzw. Ihre Garage auch kündigen wollen, dann ist dies explizit zu erwähnen. Eine Kündigung der Wohnung löst nicht gleichzeitig eine Kündigung der Genossenschaftsanteile und weiterer Verträge aus.