Sie haben Anspruch auf die Ausstellung eines Wohnungsberechtigungsscheins, kurz WBS, sobald Ihr Gesamteinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze pro Jahr unterschreitet. Bitte beachten Sie, dass jedes Bundesland individuelle Einkommensgrenzen vorschreibt. Ausstellende Behörde ist die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.