Wenn im Mietrecht von „Renovierung“ gesprochen wird, sind Schönheitsreparaturen gemeint. Dabei handelt es sich um Maßnahmen zur Instandsetzung der Mietsache, wie zum Beispiel tapezieren, streichen oder das Schließen von Bohrlöchern. Diese können von Ihnen selbst sach- und fachgerecht ausgeführt werden oder Sie beauftragen eine Fachfirma.