Die Genossenschaftsanteile werden immer dann nicht vollständig ausgezahlt, wenn wir etwaige offene Forderungen aus Ihrem Mietverhältnis haben. Bitte beachten Sie, dass wir zudem dazu berechtigt sind, einen angemessen Teil Ihrer Genossenschaftsanteile als Sicherung für mögliche Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung einzubehalten. Der Sicherungseinbehalt ist auch dann möglich, wenn Sie allen aktuellen Zahlungen bereits nachgekommen sind.