Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird benötigt, wenn Sie sich auf eine öffentlich geförderte Wohnung bewerben möchten. Der WBS bestätigt uns, dass Sie aufgrund eines geringen Einkommens Anspruch auf eine solche Wohnung haben. Aus unseren Wohnungsanzeigen geht hervor, ob es sich um eine Sozialwohnung handelt und ob ein WBS benötigt wird.
Sie haben die Möglichkeit vorab telefonisch bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes Ihre Berechtigung zu prüfen. Nachdem Sie eine Zusage für die Wohnung bekommen haben, können Sie einen WBS bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes beantragen.















































































































































































































































