Darf ich Haustiere halten?
Grundsätzlich sind der Artenschutz und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Kleintiere sind erlaubt. Für Hunde und Katzen ist eine Genehmigung der WIEDERAUFBAU erforderlich.
Wie erhalte ich Auskunft zu meinem Mietkonto?
Alle Informationen zu Ihrem Mietkonto können Sie in unserem Mieterportal unter dem Reiter „Verträge“ einsehen.
Welche Unterlagen benötige ich um meinen Wohnsitz umzumelden?
Für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnorts benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis und eine Wohnungsgeberbestätigung. Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie bei der Wohnungsübergabe.
Auf welches Konto soll ich die Miete überweisen?
In Ihrem Mietvertrag finden Sie die Bankverbindung für die Überweisung der Miete. Bitte geben Sie die Vertragsnummer als Verwendungszweck an.
Wie viel Zeit habe ich um mich umzumelden?
Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnorts ummelden. Diese Frist beginnt mit dem Datum des Mietvertrags. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, kann ein Bußgeld verhängt werden.
Wie setzt sich die Miete zusammen?
Ihre monatliche Mietzahlung besteht aus einer Grundmiete, Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten sowie für die Müllbeseitigung.
Was versteht man unter Schönheitsreparaturen?
Wenn im Mietrecht von „Renovierung“ gesprochen wird, sind Schönheitsreparaturen gemeint. Dabei handelt es sich um Maßnahmen zur Instandsetzung der Mietsache, wie zum Beispiel tapezieren, streichen oder das Schließen von Bohrlöchern. Diese können von Ihnen selbst sach- und fachgerecht ausgeführt werden oder Sie beauftragen eine Fachfirma.
Was ist die Nettokaltmiete?
Die Nettokaltmiete sind lediglich die Kosten, die für die Benutzung einer Wohnung anfallen. Betriebs- und Nebenkosten sind darin nicht enthalten.
Gibt es eine Hausordnung?
Ja, die Hausordnung ist Bestandteil Ihres Vertrags und hilft, das Zusammenleben angenehm zu gestalten. Übrigens haben wir sogar eine Hausordnung für die kleinen Bewohner.
Wie kann ich der Mieterhöhung widersprechen?
Der Widerspruch zur Mieterhöhung muss schriftlich eingereicht und begründet werden.















































































































































































































































