Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf meistgestellte Fragen.
Allgemeines
Wie sind die Öffnungszeiten?
Unsere Geschäftsstellen haben folgende Öffnungszeiten:
Güldenstraße 25
38100 Braunschweig
Montag 9:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 9:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag 9:00 bis 12:30 Uhr
Friedrich-Ebert-Straße 20
39240 Calbe
Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr
Vogelsang 2
38640 Goslar
Montag 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 10:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag 10:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Mettestr. 8
06484 Quedlinburg
Mittwoch 10:00 bis 12:00 Uhr
Bahnhofsplatz 6
38723 Seesen
Dienstag 10:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Wie sind die telefonischen Erreichbarkeitszeiten?
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 8:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 17:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:30 Uhr
Notdienst-Hotline 05 31 / 59 03 – 777 (außerhalb der Öffnungszeiten)
Was mache ich bei einem Notfall?
Bei einem Notfall während unserer Geschäftszeiten melden Sie sich bitte telefonisch unter 0531 / 59 03 – 100.
Außerhalb unserer Geschäftszeiten, an den Wochenenden und an Feiertagen können Notfallmeldungen per E-Mail nicht bearbeitet werden. Bitte melden Sie sich telefonisch unter 0531 / 59 03 – 777.
Wie sind die Öffnungszeiten der Spareinrichtung?
Öffnungszeiten der Spareinrichtung
Montag 9:00 bis 12:30 Uhr
Dienstag 9:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 12:30 Uhr
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Warum erreiche ich nur Ihren Kundenservice?
Unser Kundenservice ist die erste Kontaktstelle der Baugenossenschaft Wiederaufbau. Hier werden Ihnen viele Fragen zu allen Bereichen der WIEDERAUFBAU beantworten. Unsere zuständige Abteilung ist gerne bereit sich Ihrem Anliegen zu widmen. Bei Bedaf werden Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter verbunden. Ist dieser nicht erreichbar wird ein Rückruf veranlasst.
Wie erreiche ich den Hausmeister?
Sie erreichen den für Sie zuständigen Hausmeister telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr. Die entsprechende Rufnummer finden Sie im Treppenhaus auf unserer Infotafel. Hier finden Sie auch alle anderen wichtigen Nummern wie z. B. die Rauchwarnmelder-Hotline oder unsere Notdienst-Hotline.
Beschwerde
Wie kann ich mich beschweren?
Bitte schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie uns gerne an. Die Beschwerdeabteilung errreichen Sie unter der Rufnummer: 0531 / 59 03 – 525.
Wie kann ich mich beschwerden?
Bitte schreiben Sie uns über das Kontaktformular
oder rufen Sie uns gerne an. Die Beschwerdeabteilung
errreichen Sie unter der Rufnummer: 0531 / 59 03 – 525.
Betriebskosten
Was sind Betriebskosten und wie werden sie abgerechnet?
Betriebskosten sind Kosten, die dem Vermieter durch Bewirtschaftung einer Immobilie laufend entstehen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für Wasserversorgung, Straßenreinigung und Müllbeseitigung, Gebäudereinigung, Gartenpflege oder Stromversorgung. Diese Kosten werden nach einem festgelegten Schlüssel auf alle Mieter der Immobilie umgelegt. Diese Umlage erfolgt jährlich durch die Betriebskostenabrechnung.
Was ist der Unterschied zwischen Nebenkosten und Betriebskosten?
Als Nebenkosten werden alle Kosten bezeichnet, die dem Vermieter im Zusammenhang mit einer Immobilie entstehen. Die Betriebskosten bilden nur einen Teil der Nebenkosten. Nur sie können auf den Mieter umgelegt werden.
Wann bekomme ich meine Betriebskostenabrechnung?
Ihre Betriebskostenabrechnung erhalten Sie spätestens bis zum 31.12 des Folgejahres.
Warum habe ich eine Nachzahlung?
Um Ihre Nachzahlung prüfen zu können, kontaktieren Sie uns bitte.
Wann wird das Guthaben ausgezahlt?
Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, verrechnen wir Guthaben in der Regel mit der Zahlung der Miete. Sofern keine Einzugsermächtigung vorliegt, können Sie das Guthaben selbst von der angegebenen Mietzahlung abziehen und uns den um die Gutschrift verminderten Betrag als Miete für diesen Monat überweisen. In welchem Monat Sie die Verrechnung vornehmen können, entnehmen Sie der ersten Seite unseres Abrechnungsschreiben.
Datenschutz
Wie werden meine Daten verarbeitet?
Ihre Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich notwendig.
Wo finde ich die Datenschutzerklärung?
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Webseite unter „Datenschutz“.
Wie kann ich meine Daten aktualisieren oder löschen lassen?
Wenden Sie sich dazu bitte schriftlich an uns. Unsere E-Mail Adresse lautet: datenschutz@wiederaufbau.de
An wen kann ich mich bezüglich Datenschutzfragen wenden?
Die Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten finden sie hier.
Genossenschaft
Was ist eine Wohnungsgenossenschaft?
Eine Wohnungsgenossenschaft ist ein Zusammenschluss von Menschen,
die gemeinsam Wohnraum schaffen und verwalten. Als Mitglied sind Sie Miteigentümer und genießen sicheres und bezahlbares Wohnen.
Welche Vorteile habe ich
als Genossenschaftsmitglied?
Sie profitieren von lebenslangem Wohnrecht, Mitbestimmungsmöglichkeiten und einem starken Gemeinschaftsgedanken. Zudem können Sie als Mitglied auf unsere Gästewohnungen zugreifen und Ihr Geld sicher in unserer Spareinrichtung anlegen.
Genossenschaftsanteile
Wie hoch ist ein Genossenschaftsanteil?
Ein Genossenschaftsanteil ist eine finanzielle Beteiligung an der Genossenschaft. Die Höhe ist in unserer Satzung geregelt und beträgt derzeit 150 Euro pro Anteil. Die Zeichnung von Anteilen ist auf einen Anteil begrenzt, weitere Anteile sind nur im Zusammenhang mit einer Anmietung möglich.
Wie werde ich Mitglied in der WIEDERAUFBAU?
Sie können Mitglied werden, indem Sie einen Antrag stellen und den erforderlichen Genossenschaftsanteil zeichnen.
Gibt es eine Kaution / Wie viele Anteile muss ich zeichnen?
Eine Kaution wie bei anderen Wohnungsunternehmen gibt es bei uns nicht. Allerdings sind für eine Mietwohnung Pflichtanteile der Genossenschaft zu übernehmen, die sich nach Art, Lage, Größe und Beschaffenheit der Wohnung richten.
Kündigungsfristen und Auszahlung
Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden und der Genossenschaft mindestens 6 Monate vor Schluss des Geschäftsjahres zugehen. Die Auszahlung der Anteile erfolgt Ende Juni im Folgejahr.
An wen werden die Genossenschaftsanteile ausgezahlt, wenn diese zuvor von einer öffentlichen Stelle bezahlt wurden?
Wir zahlen die Genossenschaftsanteile an das Amt zurück, das Sie bezahlt hat. Wenn Sie die Genossenschaftsanteile bereits selbst an die öffentliche Stelle zurückgezahlt haben, benötigen wir eine schriftliche Bestätigung vom Amt.
Muss ich meine Mitgliedschaft bei Auszug kündigen?
Nein, Sie können auch ohne einen gültigen Mietvertrag bzw. Dauernutzungsvertrag Mitglied der WIEDERAUFBAU bleiben.
Kann ich Anteile verkaufen oder übertragen?
Eine Übertragung ist nur in bestimmten Fällen möglich. Bitte kontaktieren Sie unsere Mitgliederverwaltung.
Warum wurden meine Genossenschaftsanteile nicht vollständig ausgezahlt?
Die Genossenschaftsanteile werden immer dann nicht vollständig ausgezahlt, wenn wir etwaige offene Forderungen aus Ihrem Mietverhältnis haben. Bitte beachten Sie, dass wir zudem dazu berechtigt sind, einen angemessen Teil Ihrer Genossenschaftsanteile als Sicherung für mögliche Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung einzubehalten. Der Sicherungseinbehalt ist auch dann möglich, wenn Sie allen aktuellen Zahlungen bereits nachgekommen sind.
Glasfaserausbau
Bleibt mein derzeitiger Internetanschluss weiterhin bestehen?
Bei dem Glasfaseranschluss in Ihrer Wohnung handelt es sich lediglich um ein Zusatzangebot. An den vorhandenen Anschlüssen sowie bestehenden Verträgen, z. B. für TV-Zusatzprodukte, Telefon und/oder Internet, ändert sich nichts.
Was bedeutet Glasfaseranschluss?
Bei einem Glasfaseranschluss bzw. FTTH (Fiber To The Home) wird eine Glasfaserleitung nicht mehr nur bis zum Verteilerkasten auf dem Bürgersteig, sondern direkt in Ihr Zuhause verlegt. Highspeed-Internet, Fernsehen in Ultra HD und Telefonieren mit höchster Sprachqualität – das gibt es alles gleichzeitig über einen Anschluss. Denn mit einem modernen Glasfasernetz werden Download-Geschwindigkeiten von bis zu 1.000 MBit/s und Upload-Geschwindigkeiten von bis zu 100 MBit/s problemlos möglich.
Welche Vorteile bringt ein Glasfaseranschluss mit sich?
Glasfaser ist die Zukunft im Bereich Kommunikation:
1. Selbst größte Daten- und Informationsmengen werden sprichwörtlich in Lichtgeschwindigkeit verschickt.
2. Download-Geschwindigkeiten von bis zu 1.000 MBit/s und Upload- Geschwindigkeiten von bis zu 100 MBit/s sind möglich.
3. Stabile Datenübertragung für die zeitgleiche Nutzung verschiedenster Anwendungen wie surfen, laden, spielen, fernsehen in 8k und arbeiten im Homeoffice.
4. Energieeinsparung von bis zu 75 %. Im Vergleich zu Kupfer und Kabel benötigt der Glasfaseranschluss im Schnitt nur 25 % an Energie.
5. Klimafreundlichste Übertragungstechnik. Bei einem Videostream werden pro Stunde 50 % weniger CO2 ausgestoßen im Vergleich zu einem kabelgebundenen Breitbandanschluss.
Lichtwellen erlauben eine größere Distanz zwischen Vermittlungsstelle und Haushalt ohne Datenverluste. Das Glasfaserkabel ist gegenüber Störungen (elektronische Einflüsse, Magnetfelder) unempfindlicher.
Besteht die Gefahr durch schädliche Strahlungen?
Nein – Glasfaser nutzt lediglich Licht zur Datenübertragung und gibt somit keine schädlichen Strahlungen ab.
Was ist die Home-ID?
Die Home-ID wird zur Einrichtung und Registrierung des Glasfaseranschlusses benötigt und besteht aus sieben Zeichen (Buchstaben und Nummern). Angebracht ist sie auf der Glasfaser-Dose in der Wohnung.
Ist die Home-ID noch nicht vergeben bzw. angebracht, können Sie noch kein Produkt buchen. Die ausgebauten Objekte sind bei der Telekom in diesen Fällen noch nicht inventarisiert. Dies müssen Sie dann noch abwarten.
Welche Bestände werden mit Glasfaser ausgestattet?
Mehr als 60% unserer Wohnungen sind bereites mit einem Glasfaseranschluss ausgestattet. Bis zum 3. Quartal 2025 planen wir, mit der Unterstützung unserer Mieterinnen und Mieter, in allen unserer Bestände den Ausbau zu realisieren.
Wer führt den Glasfaserausbau durch?
Vertragspartner für den Netzausbau ist die Telekom Deutschland GmbH.
Wann und wo findet die Ausstattung mit Glasfaser statt?
Über den konkreten Termin erhalten die Mieterinnen und Mieter spätestens 21 Tage vor Einbau eine Ankündigung. Da die Terminplanung von vielen Faktoren abhängig ist und ständig angepasst wird, bitten wir von zwischenzeitlichen Rückfragen zum konkreten Ausbauzeitpunkt abzusehen. Es ist aber sehr wichtig, dass zugesagte Termine wahrgenommen werden.
Wie erfolgt der Einbau von Glasfaser?
Die Telekom Deutschland GmbH montiert den Hausanschluss im Keller oder Anschlussraum unserer Gebäude. Von dort wird die Glasfaserleitung bis an einen Punkt innerhalb der Wohnung verlegt. Die Ausbauwege werden zwischen der ‚Wiederaufbau‘ und der Telekom vorab abgestimmt.
Kann ich den Anschlusspunkt in meiner Wohnung selber wählen?
Nein, die Lage der Leitungsführung und der Standort der End-Anschlussdose wird durch die Techniker der ‚Wiederaufbau‘ festgelegt, da hierfür die Gebäudestruktur maßgeblich ist.
Gibt es nur einen Glasfaseranschluss in der Wohnung?
Ja, die Glasfaserinfrastruktur endet am Anschlusspunkt in Ihrer Wohnung. Von dort erfolgt die Signalverteilung in der Wohnung über das WLAN Ihres persönlichen Routers. Eine LAN-Verteilung in der Wohnung ist von Seiten der WIEDERAUFBAU nicht vorgesehen.
Wie groß ist die Beeinträchtigung der Bauarbeiten in meiner Wohnung?
Es wird eine geringfügige Beeinträchtigung geben, da Leitungen und die End-Anschlussdose in Ihrer Wohnung gesetzt werden müssen. Die Arbeiten sind jedoch schnell erledigt.
Welche Geräte kann ich an dem Anschluss nutzen?
Neben dem Glasfaser-Modem benötigen sie einen Router. An den Router können dann alle gängigen Geräte angeschlossen werden.
Wo wird das Glasfaserkabel verlegt? Welche Bauarbeiten sind notwendig?
Im Vorfeld der Bauarbeiten besprechen wir mit der Telekom Deutschland GmbH die konkreten Baumaßnahmen an Ihrer Adresse. Je nach örtlichen Gegebenheiten wird ein Rohr grabenlos und unterirdisch verlegt oder ein kleiner Graben bis zum Haus gezogen. Sind auf Ihrem Grundstück Leerrohre vorhanden, können diese i. d. R. für Glasfaserleitung genutzt werden. Im Graben werden zwei kleine Rohre bis an Ihr Haus gelegt. Im Anschluss an die Bauarbeiten wird die Glasfaser in die bereits vorhandenen Rohre eingezogen.
Dort, wo die Glasfaser ins Haus eintritt – in der Regel im Keller -, wird dann ein Glasfaser-Hausübergabepunkt (kurz HÜP) installiert. Pro Gebäude/Hausnummer ist ein Hausübergabepunkt erforderlich.
Die Ausbauwege bis in Ihre Wohnung inklusive der Verortung der Abschlussdose werden zwischen der ‚Wiederaufbau‘ und der Telekom vorab abgestimmt.
Kann ich mein vorhandenes Telefon auch an meinem neuen Glasfaseranschluss nutzen?
Für die Glasfaser-Technologie werden keine speziellen Telefone benötigt.
Benötigt die Glasfaser-Dose eine Stromversorgung?
Die Glasfaser-Dose benötigt keine Stromversorgung. Das Glasfaser-Modem und der Router benötigen jeweils eine Stromversorgung.
Kann ich meinen Router/mein Glasfaser-Modem selbst in Betrieb nehmen oder wird ein Techniker benötigt?
Sie können Ihren Router und andere Endgeräte ohne die Hilfe eines Technikers in Betrieb nehmen. Eine ausführliche Beschreibung zur Verkabelung und Installation liegt i. d. R. dem Versandpaket des jeweiligen Anbieters bei.
Muss ich den Einbau von Glasfaser dulden?
Ja, gemäß § 555b Nr. 4a BGB stellt der Ausbau eine Modernisierungsmaßnahme dar. Der Mieter hat die Maßnahme zu dulden und Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Allerdings gibt es keine rechtliche Verpflichtung ein Glasfaserprodukt zu beziehen.
Glasfaser wird immer als unheimlich teuer dargestellt?
Mit der Infrastruktur in Ihrer Wohnung stehen Ihnen zukünftig verschiedene Produkte von unterschiedlichen Anbietern zur Verfügung. Der Preisvergleich obliegt jedem Mieter selbst. Eine Verpflichtung, ein Glasfaserprodukt zu wählen, besteht nicht.
Entstehen mir als Mieter Kosten?
Nein, der Einbau von Glasfaser in Ihrer Wohnung ist kostenlos. Wollen Sie als Mieter jedoch ein Glasfaserprodukt nutzen, so wird der Abschluss eines kostenpflichtigen Nutzungsvertrags beim jeweiligen Anbieter erforderlich.
Über welchen Anbieter kann ich Internet/Telefon/TV beziehen?
Selbstverständlich können alle Produkte über die Telekom bezogen werden. Aber auch jeder andere Anbieter darf das Glasfasernetz für seine Produkte nutzen. Die Telekom sichert Diskriminierungsfreiheit zu, zumal sie hierzu auch gesetzlich verpflichtet ist. Gerne können Sie sich also an Ihren Wunschanbieter wenden, der dann das weitere Vorgehen und die entsprechenden Vereinbarungen mit der Telekom abschließen kann.
Was ist das Glasfasernetz?
Das Glasfasernetz ist ein Telekommunikationsnetz, mit dem deutlich höhere Geschwindigkeiten erreicht werden können als mit einem bisherigen Internetanschluss. Damit sind Sie auf dem neuesten Stand der Technik.
Kündigung
Kann ich den Termin zur Wohnungsübergabe verschieben?
Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice unter 0531 / 59 03 – 100.
Muss ich mich selber beim Stromversorger an/ab melden?
Wir informieren lediglich den Grundversorger über den Mieterwechsel und teilen ihm die Zählernummer und den Zählerstand mit.
Da Sie die freie Wahl bei den Stromversorgern haben, müssen Sie einen Vertrag abschließen/kündigen. Die nötigen Angaben zu Ihrem Stromzähler finden Sie im Übergabe/Abnahmeprotokoll.
Wie kann ich meinen Mietvertrag bzw. Dauernutzungsvertrag kündigen?
Die Kündigung bedarf der Schriftform (eine E-Mail wird nicht akzeptiert). Bitte beachten Sie die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Ganz wichtig: Vergessen Sie bitte nicht Ihre Kündigung persönlich zu unterschreiben.
Wenn Sie Ihre Genossenschaftsanteile und/oder Ihren Einstellplatz bzw. Ihre Garage auch kündigen wollen, dann ist dies explizit zu erwähnen. Eine Kündigung der Wohnung löst nicht gleichzeitig eine Kündigung der Genossenschaftsanteile und weiterer Verträge aus.
Was muss in der Kündigung stehen?
Bitte notieren Sie in dem Kündigungsschreiben die folgenden Informationen:
– Ihr Name
– Adresse der Mietwohnung mit Stockwerk
– Ihre Telefonnummer
– Ihre E-Mail-Adresse
– Zeitpunkt der Kündigung
– Möchten Sie die Genossenschaftsanteile auch kündigen, erwähnen Sie dies explizit in einem Absatz.
Denken Sie daran, dass das Kündigungsschreiben von allen Mietparteien unterschrieben wird.
An welche Adresse muss das Kündigungsschreiben gehen?
Bitte senden Sie uns das Kündigungsschreiben an unsere Postanschrift:
Baugenossenschaft Wiederaufbau eG
Güldenstrasse 25
38100 Braunschweig
Was tue ich, wenn einer von mehreren Vertragspartnern verstorben ist?
Wir bedauern sehr, dass Sie sich mit diesem Anliegen an uns wenden müssen.
Ist eine Person aus Ihrem Haushalt verstorben, bitten wir Sie uns eine Kopie der Sterbeurkunde zu übersenden. Wir werden Ihre Vertragsdaten entsprechend aktualisieren.
Wir wünschen Ihnen viel Kraft für den weiteren Weg.
Was muss ich im Erbfall beachten?
Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice unter 0531 / 59 03 – 100.
Muss die erteilte Einzugsermächtigung separat gekündigt werden?
Wenn Sie Ihren Mietvertrag bei uns kündigen, machen wir keinen Gebrauch mehr von Ihrer Einzugsermächtigung.
Wie lange ist die Kündigungsfrist für meine Wohnung/Stellplatz/Garage?
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein und schriftlich mit der Unterschrift von allen Mietparteien erfolgen.
Kann ich meine Kündigung zurücknehmen?
Sobald Sie eine wirksame Kündigung schriftlich und fristgerecht abgegeben haben, ist sie rechtlich bindend – sowohl für Sie als Mieter als auch für uns. Sie könnn die Kündigung nicht einseitig zurückziehen. Tipp: Am besten nehmen Sie Kontakt mit uns auf, schildern die Lage zur Rücknahme der Kündigung.
Was versteht man unter einem Kündigungsausschluss?
Wenn im Mietvertrag ein sog. Kündigungsausschluss vereinbart wurde, bedeutet dies, dass beide Vertragsparteien den Mietvertrag erstmals mit Ablauf eines vereinbarten Zeitraums ordentlich kündigen dürfen. Beide Parteien haben während der Dauer des Kündigungsausschlusses weiterhin das Recht eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund oder eine außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist auszusprechen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierzu vorliegen.
Kann ich einen Nachmieter vorschlagen?
Sie können Nachmieter vorschlagen. Der Interessent muss sich auf unserer Webseite registrieren. Denoch liegt die Entscheidung bei uns.
Welche Arbeiten müssen vor dem Auszug in der Wohnung ausgeführt werden?
Damit Sie wissen, welche Arbeiten vorzunehmen sind, vereinbaren wir vorab einen Vorabnahmetermin mit Ihnen.
Mülltrennung
Wie wird der Müll/Abfall entsorgt?
Der im Haushalt anfallende Abfall darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und Container entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Abfalls ist zu achten. Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter. Sie sind nach der Satzung der Stadt gesondert zu entsorgen.
Je nach Standort können die Angaben abweichen, um sicher zu sein informieren Sie sich bitte bei Ihrem Abfallentsorger vor Ort.
Hier finden Sie Sortierhilfen für Ihren Standort:
Braunschweig, Salzgitter, Wolfenbüttel, Seesen/Goslar/Bad Harzburg
Bioabfall und Beutel richtig trennen.
Wo kann ich die Abholung von Sperrmüll beauftragen?
Die Abholung Ihres Sperrmülls können Sie direkt beim Entsorgungsbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde beauftragen. Ein Termin kann entweder telefonisch vereinbart werden oder über ein Online-Formular auf der Webseite des Entsorgers. Bitte beachten Sie, dass die Abholung je nach Gemeinde kostenpflichtig sein kann.
Der Sperrmüll darf erst am Tag der Abholung an den Straßenrand gestellt werden. Danach ist die Fläche ggf zu reinigen.
Portal
Was sind die Unterschiede zwischen dem meineWiederaufbau-Portal und der meineWiederaufbau-App?
Die Funktionen sind bei beiden Produkten weitestgehend gleich – es hängt von Ihrem bevorzugten Endgerät ab.
Für einen PC, Laptop oder ein Tablet empfehlen wir Ihnen das Mieterportal auf: meine.wiederaufbau.de (ohne www. im Browser eingeben)
Wenn Sie ein Android-Smartphone besitzen (Samsung, LG, Huawei, etc.), ist die Android-App für Sie die erste Wahl. Sie finden Sie, wenn Sie im Google Playstore nach meineWiederaufbau suchen.
Für Mieter, die ein iPhone besitzen, gibt es meineWiederaufbau -App“ im App Store. Natürlich können Sie das Kundenportal auch ohne App über Ihr Smartphone nutzen. Öffnen Sie dazu in Ihrem Browser die folgende Seite: meine.wiederaufbau.de (ohne www. im Browser eingeben)
Was mache ich, wenn ich ein Windows-basiertes Smartphone (z. B. Nokia, Lumia) habe?
Was mache ich, wenn ich ein Windows-basiertes Smartphone (z. B. Nokia, Lumia) habe?
Kein Problem. Auch wenn wir für Windows Phone keine spezielle App zur Verfügung stellen, können Sie einfach mit dem Smartphone die Seite meine.wiederaufbau.de (ohne www.) öffnen. Das Portal passt sich automatisch dem Display des Smartphones an.
Wie registriere ich mich für das Kundenportal meineWiederaufbau?
Sie haben von uns einen Brief mit den erforderlichen Zugangsdaten erhalten. Hier finden Sie eine Registrierungsnummer. Damit können Sie sich unter meine.wiederaufbau.de (ohne www.) oder über die App einmalig mit Ihrer E-Mail-Adresse registrieren und ein Kennwort vergeben.
Falls Sie auch diese nicht mehr haben sollten, wenden Sie sich bitte unseren Kundenservice 0531 / 59 03 – 100 oder per Mail an meine[@]wiederaufbau.de. Wir senden Ihnen den Brief dann erneut zu.
Nach der erstmaligen Registrierung erhalten Sie eine E-Mail an die angegeben E-Mail-Adresse. Nachdem Sie den Link in der E-Mail bestätigt haben, ist Ihr Zugang aktiv.
Mein Registrierungsnummer ist falsch, was kann ich tun?
Die Registrierungsnummer besteht ausschließlich aus Großbuchstaben und Zahlen. Achten Sie bitte besonders darauf, dass Sie nicht den Buchstaben O und die Zahl 0 verwechseln. Wir haben uns bemüht, in den Schreiben eine Schriftart zu verwenden, womit Sie die Zahlen und Buchstaben bestmöglich unterscheiden können.
Kann sich auch mein Mitbewohner, z. B. Ehepartner, registrieren (wenn er/sie den Mietvertrag bzw. Dauernutzungsvertrag nicht unterschrieben hat)?
Jeder Geschäftspartner der WIEDERAUFBAU kann eine Registrierungsnummer anfordern. Wir empfehlen die Registrierungsdaten nicht an Dritte weiterzugeben, da persönliche Daten geändert werden könnten bzw. ggf. sensible Daten eingesehen werden können.
Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
Klicken Sie im Portal oder in der App auf „Kennwort vergessen“. Anschließend wird eine E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Damit können Sie ein neues Kennwort vergeben.
Wie ändere ich mein Passwort?
Im Portal: Klicken Sie oben rechts auf Ihren Namen und dann auf „Passwort ändern“.
In der App: Gehen Sie unter Profil/Passwort ändern. Das geht so. Profilbild anklicken, dann auf das Stiftsymbol und hier können Sie Ihr Passwort ändern.
Welche Kriterien gelten für mein Passwort?
Das Passwort muss aus mindestens acht Zeichen bestehen. Darin enthalten sein müssen mindestens ein Großbuchstabe, ein Kleinbuchstabe sowie zwei Ziffern.
An wen wende ich mich, wenn ich mich nicht einloggen kann? (E-Mail-Adresse?)
Versuchen Sie zuerst, Ihr Kennwort mittels der „Kennwort vergessen“-Funktion an Ihre E-Mail-Adresse zu senden. Falls Sie keinen Zugriff mehr auf Ihre bisherige E-Mail-Adresse haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice 0531 / 59 03 – 100 oder per Mail an meine[@]wiederaufbau.de.
Kann ich einen Zugang für weitere Vertragskonten erhalten?
Wenn Sie der Hauptmieter von mehreren Objekten sind, tauchen diese automatisch in Portal und App auf.
Wie finde ich meine Registrierungsnummer?
Die Registrierungsnummer befindet sich auf dem Anschreiben, das wir Ihnen zugeschickt haben. Falls Sie dieses Anschreiben nicht mehr haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice 0531 / 59 03 – 100 oder per Mail an meine[@]wiederaufbau.de.
Wie kann ich meine Login-E-Mail-Adresse ändern?
Im Portal: Klicken Sie auf Ihren Namen, dann auf „Kontaktdaten“. Dort geben Sie Ihre neue E-Mail-Adresse zweimal ein. Sie bekommen anschließend eine E-Mail an die neue Adresse, die Sie kurz bestätigen müssen. Solange bleibt die alte E-Mail-Adresse aktiv. Nach der Bestätigung können Sie nur noch die neue E-Mail-Adresse zum Login verwenden.
In der App: Tippen Sie auf Ihr Profil (oben Links Icon Mensch/bzw. Profilbild), dann das Stiftsymbol. Dort können Sie Ihr Profil bearbeiten und Ihre E-Mail-Adresse oder Passwort ändern. Sie bekommen anschließend eine E-Mail an die neue Adresse, die Sie noch bestätigen müssen. Solange bleibt die alte E-Mail-Adresse aktiv. Nach der Bestätigung können Sie nur noch die neue E-Mail-Adresse zum Login verwenden.
Welche Services kann ich im Mieter-Portal/über die Mieter-App nutzen?
• Einsehen und Verändern Ihrer bei uns hinterlegten Stammdaten (Telefonnummern, E-Mail-Adressen etc.)
• Ansicht Ihrer Vertragsdaten (Objekt, Miete, Ihr aktueller Mietsaldo)
• Ansicht/Abruf Ihrer persönlichen Dokumente
• Allgemein Kontaktaufnahme zu uns
• Erstellung einer Schadenmeldung
• Status Anzeige Ihrer an uns gerichteten Meldungen an uns
• Erstellung einer Schadensmeldung
• Erstellung und Download von Dokumenten per Selfservice (z. B. Mietbescheinigung, diversen Vordrucke, SEPA Lastschriftmandat u. v. m.)
• Aktuelle News rund um Ihr Viertel und die WIEDERAUFBAU
Welche Vorteile hat das meineWiederaufbau-Portal/die meineWiederaufbau-App für mich?
Sie können all die o.g. Services rund um die Uhr und unabhängig von den Öffnungszeiten des zentralen Kundenservice mobil oder am PC nutzen.
Sie können z. B. einen Schaden bequem per Smartphone melden, indem Sie den Schaden fotografieren und an uns senden.
Erhalte ich aktuelle Nachrichten über das Portal/die App? Wenn ja, welche?
Immer wenn für Sie ein neues Dokument (z. B. die Nebenkostenabrechnung) vorliegt, werden Sie darüber per E-Mail und im Falle der App mit einer Push Nachricht informiert. Außerdem informieren wir Sie über Aktionen, Veranstaltungen und wissenswertes rund um Ihr Viertel bzw. Haus.
Wie erstelle ich eine Mietbescheinigung?
Im meineWiederaufbau-Portal / bzw. App finden Sie unter dem Karteireiter „Dokumente“ eine Mietbescheinigung. Sie wird nach dem Anklicken für Sie persönlich erstellt und steht innerhalb von Sekunden zum Download bereit.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Schreiben Sie einfach eine E-Mail an: meine[@]wiederaufbau.de oder kontaktieren Sie unseren Kundenservice 0531 / 59 03 – 100.
Reg. willkommen.digital
Wo kann ich mich registrieren?
Über diesen Link können Sie sich in wenigen Schritten für die Onlineausgabe der Willkommen registrieren.
Was benötige ich für die Registrierung?
Für das reine Registrieren zum Erhalt der Onlineausgabe benötigen Sie lediglich eine E-Mail-Adresse. Für die Abbestellung der Printausgabe ist die Angabe der Anschrift ODER die Angabe der Mitgliedsnummer erforderlich.
Wie geht es nach der Registrierung weiter?
Sie erhalten zunächst eine E-Mail zur Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse. Ist dieser Schritt erfolgt, erhalten Sie bei der nächsten Veröffentlichung automatisch eine Nachricht.
Kann ich mich jederzeit abmelden?
Sie können sich jederzeit von der willkommen.digital abmelden. Schreiben Sie hierzu an redaktion@wiederaufbau.de eine kurze E-Mail.
Rund um den Mietvertrag
Was ist im Vertrag enthalten?
Im Vertrag sind alle Regelungen und Informationen zur Wohnung, zur Miete, Nebenkosten, Kündigungsfristen und weiteren Rechten und Pflichten festgehalten.
Wo finde ich meine Mietvertragsnummer?
Wo steht meine Mietvertragsnummer?
Wie ist meine Mietvertragsnummer?
Ihre Mietvertragsnummer finden Sie auf der ersten Seite Ihres Mietvertrages sowie in allen Schreiben, die wir an Sie gerichtet haben.
Außerdem finden Sie die Vertragsnummer in unserem Mieterportal in dem Reiter „Verträge.“
Wie kann ich einen weiteren Vertragspartner in den Mietvertrag aufnehmen?
Wie nehme ich einen neuen Vertragspartner in den Mietvertrag auf?
Können wir einen neuen Mitmieter in den Vertrag aufnehmen?
Wenn Sie beabsichtigen, eine weitere Person als Vertragspartei in Ihr bestehendes Mietverhältnis aufzunehmen, melden Sie sich bitte unter der 0531 / 59 03 – 100.
Darf ich Haustiere halten?
Grundsätzlich sind der Artenschutz und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Kleintiere sind erlaubt. Für Hunde und Katzen ist eine Genehmigung der WIEDERAUFBAU erforderlich.
Welche Unterlagen benötige ich um meinen Wohnsitz umzumelden?
Für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnorts benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis und eine Wohnungsgeberbestätigung. Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie bei der Wohnungsübergabe.
Wie viel Zeit habe ich um mich umzumelden?
Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnorts ummelden. Diese Frist beginnt mit dem Datum des Mietvertrags. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, kann ein Bußgeld verhängt werden.
Was versteht man unter Schönheitsreparaturen?
Wenn im Mietrecht von „Renovierung“ gesprochen wird, sind Schönheitsreparaturen gemeint. Dabei handelt es sich um Maßnahmen zur Instandsetzung der Mietsache, wie zum Beispiel tapezieren, streichen oder das Schließen von Bohrlöchern. Diese können von Ihnen selbst sach- und fachgerecht ausgeführt werden oder Sie beauftragen eine Fachfirma.
Gibt es eine Hausordnung?
Ja, sie ist Bestandteil Ihres Vertrags und hilft, das Zusammenleben angenehm zu gestalten. Übrigens haben wir sogar eine Hausordnung für die kleinen Bewohner. Beide Dokumente stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.
Darf ich auf dem Balkon grillen?
Das Grillen mit Holzkohle oder Feuerschalen ist auf dem Balkon, Terassen und Außenanlagen grundsätzlich nicht gestattet.
Wie sind die Ruhezeiten?
Die Ruhezeiten können Sie Ihrer Hausordnung und den örtlichen Verordnungen entnehmen.
Was ist genehmigungspflichtig?
Eine Vielzahl an Handlungen ist genehmigungspflichtig, dazu zählen bauliche Veränderungen, bspw. das Verlegen von Laminat oder das Aufstellen einer PV-Anlage. Sprechen Sie uns am besten vorher einfach an.
Darf ich ein Balkonkraftwerk installieren?
Ja. Sie müssen vor Installation eines Balkonkraftwerks schriftlich unsere Genehmigung einholen. Die Genehmigung kann unterschiedliche Auflagen enthalten, zum Beispiel fachgerechte Installation, der Rückbau muss einfach möglich sein und darf keine bleibenden Schäden an der Mietsache hinterlassen.
Wann wird die Miete von meinem Konto abgebucht?
Sofern es in Ihrem Mietvertrag nicht anders festgelegt ist, wird die Miete immer am ersten Werktag eines Monats abgebucht. Sie können auch beantragen, dass Ihre Miete zum 15. eines jeden Monats abgebucht wird.
Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?
Bitte teilen Sie uns Ihre neue Bankverbindung schriftlich mit Unterschrift oder per Kundenportal mit.
Was mache ich bei Zahlungsschwierigkeiten?
Wenden Sie sich frühzeitig an uns, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.
Gibt es Vorteile, wenn man die Miete mit einer Einzugsermächtigung zahlt?
Ja, dadurch müssen Sie nicht mehr an die regelmäßigen Überweisungen denken und es kann nicht mehr zu verspäteten Mietzahlungen kommen. Außerdem können Guthaben zum Beispiel aus Betriebskostenabrechungen zeitnah verrechnet werden. Die Einzugsermächtigung in Form des SEPA-Lastschriftmandats können Sie über das Kundenportal selbstständig ausfüllen oder über den Kundenservice anfordern.
Kann ich in Raten zahlen?
Ob eine Ratenzahlung möglich ist, überprüfen wir individuell. Mit nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Ist es möglich, die Miete ewtas später zu zahlen?
Ob Sie die Miete zu einem späteren Zeitpunkt zahlen können, überprüfen wir gerne individuell. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür.
Warum habe ich eine Zahlungserinnerung erhalten?
Eine Zahlungserinnerung erhalten Sie wenn ausstehende Zahlungen noch nicht erbracht wurden.
Wenn Sie trotz erbrachter Zahlungen eine Zahlungserinnerung erhalten haben, hat sich wahrscheinlich der Zahlungseingang und die automatische Kontenprüfung überschnitten. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns bitte.
Wie erhalte ich Auskunft zu meinem Mietkonto?
Alle Informationen zu Ihrem Mietkonto können Sie in unserem Mieterportal unter dem Reiter „Verträge“ einsehen.
Auf welches Konto soll ich die Miete überweisen?
In Ihrem Mietvertrag finden Sie die Bankverbindung für die Überweisung der Miete. Bitte geben Sie die Vertragsnummer als Verwendungszweck an.
Wie setzt sich die Miete zusammen?
Ihre monatliche Mietzahlung besteht aus einer Grundmiete, Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten sowie für die Müllbeseitigung.
Was ist die Nettokaltmiete?
Die Nettokaltmiete sind lediglich die Kosten, die für die Benutzung einer Wohnung anfallen. Betriebs- und Nebenkosten sind darin nicht enthalten.
Wie kann ich der Mieterhöhung widersprechen?
Der Widerspruch zur Mieterhöhung muss schriftlich eingereicht und begründet werden.
Schäden und Reparatur
Wer ist mein Ansprechpartner vor Ort?
Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie in Ihrem Treppenhaus auf unserer Infotafel.
Wie kann ich einen Schaden melden?
Schäden und Reparaturen können Sie über unseren Kundenservice unter 0531 / 59 03 – 100 oder per E-Mail an kundenservice@wiederaufbau.de melden. Auch über unser Kundenportal bzw. die App ist dies möglich.
Wen rufe ich im Notfall außerhalb der Geschäftszeiten an?
Unsere Notdienst-Hotline ist außerhalb unserer Geschäftszeiten für Sie unter 0531 / 59 03 – 777 da. Bitte überlegen Sie vorher, ob es wirklich ein Notfall ist oder ob der Schaden auch zu unseren Geschäftszeiten geregelt werden kann.
Was mache ich, wenn die Heizung gluckert?
Schäden und Reparaturen können Sie über unseren Kundenservice unter 0531 / 59 03 – 100 oder per E-Mail an kundenservice@wiederaufbau.de melden. Auch über unser Kundenportal bzw. die App ist dies möglich.
Was mache ich bei Problemen mit dem Rauchmelder?
Bei Problemen mit dem Rauchmelder wenden Sie sich bitte an die Störungshotline. Die Störungshotline kann Ihnen Tipps geben, Überprüfungen per Funksignal vornehmen und einen Termin mit einem Techniker vereinbaren. Die akutelle Telefonnummer finden Sie auf unserer Infotafel in Ihrem Treppenhaus.
TV und Internet
Welche TV und Internet Anschlüsse habe ich in meiner Wohnung?
In allen unseren Wohnungen stehen Ihnen TV und Internet Anschlüsse zur Verfügung.
Gibt es einen Glasfaseranschluss?
Momentan befinden wir uns noch in der Ausbauphase. Die Umrüstung auf Glasfaser soll flächendeckend in unseren Beständen erfolgen.
Unterjähriger Verbrauch (EED)
Allgemein zum EED
EED steht kurz für Energy Efficiency Directive. In Deutschland heißt sie auch Energieeffizienz-Richtlinie. Die EED ist eines der großen Projekte der Europäischen Union, um Nachhaltigkeit und effiziente Nutzung von Ressourcen zu steigern. Seit 2022 müssen alle Vermieter ihren Bewohnerinnen und Bewohnern monatliche Verbrauchsinformationen bereitstellen, sofern die technische Ausstattung der Messgeräte dies ermöglicht.
Begrifflichkeiten: „Novellierte Heizkostenverordnung“, „Energieeffizienz-Richtlinie“,
„EED“
EED steht kurz für Energy Efficiency Directive. In Deutschland heißt sie auch Energieeffizienz-Richtlinie. Die Europäische Union hat die EED im Dezember 2018 mit einem klaren Ziel verabschiedet: mehr Klimaschutz und weniger Emissionen. Daher soll sich mit der EED der Energieverbrauch in Immobilien innerhalb der EU bis zum Jahr 2030 um 32,5 % gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch reduzieren.
In Deutschland erfolgte die Umsetzung der EED in nationales Recht durch eine Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) am 5. November 2021. Ursprünglich war die Novellierung bereits für 2020 vorgesehen.
Das fordert die EED und das bedeutet es für unsere Mieterinnen und Mieter
Mieterinnen und Mieter sollen durch mehr Verbrauchstransparenz animiert werden, bewusster mit Ressourcen wie Heizenergie oder Wasser umzugehen. Regelmäßige Informationen helfen ihnen, den individuellen Verbrauch nachzuvollziehen und effizient zu senken. Denn die meisten Emissionen entstehen in Deutschland durch Heizkosten und Warmwasser.
So wird auch das Energiesparen leichter: Denn nur wer seinen Verbrauch kennt, kann ihn reduzieren. Dank der Fernablesung entfallen Terminabsprachen und der Besuch des Ablesers. Mieterinnen und Mieter sparen somit Energie und Geld.
Das bedeutet die EED für uns als Vermieter
Die Novelle der Heizkostenverordnung trat am 1.12.2021 in Kraft. Seit dieser Novellierung dürfen nur noch fernauslesbare, funkfähige Zähler und Heizkostenverteiler neu installiert werden. Denn nur mit der Fernablesung sind unterjährige Verbrauchsinformationen möglich. Installierte, nicht fernauslesbare Geräte müssen bis 2027 nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
Seit Januar 2022 sind wir als Vermieter dazu verpflichtet, unseren Mieterinnen und Mietern einmal im Monat unterjährige Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung zur unterjährigen/monatlichen Übersendung von Verbrauchsdaten gilt aber nicht für alle Wohnungen: Einfamilienhäuser und eigenversorgte Wohnungen (z.B. mittels Heiz-/Warmwasserthermen, Gas-Etagenheizung usw.) sind hiervon ausgenommen. Das betrifft ungefähr 500 Einheiten unseres Gesamtbestandes. Im Umkehrschluss gilt die Pflicht somit für die Versorgungsart, an die mindestens zwei oder mehr Nutzer gleichzeitig angeschlossen sind.
Warum kann ich mich von diesem Service nicht abmelden?
Wir als Vermieter haben eine gesetzliche Verpflichtung; davon ab, wäre eine Abmeldung ein erheblicher Verwaltungs- und damit Zeit- und Kostenaufwand für uns und den Wärmemessdienst.
Ich habe kein Internet, ich möchte die Daten gern per Post. Was muss ich tun?
Wir verzichten auf den postalischen Versand der Verbrauchsdaten, um hier ganz im Sinne der Gesetzgebung, die Umwelt zu schonen und den Geldbeutel unserer Mieterinnen und Mieter nicht unnötig zu belasten.
Wo kann ich meine Daten einsehen?
Wir stellen Ihnen Ihre monatlichen Verbrauchsdaten in unserer meineWiederaufbau-App zur Verfügung. Hier können Sie sich registrieren.
Was sagen mir die Daten in der App genau?
Die monatliche Verbrauchsinformation muss Angaben zum aktuellen Verbrauch von Energie für Heizung und Warmwasser in kWh, die Verbrauchswerte des Vormonats sowie des entsprechenden Monats aus dem Vorjahr zum Vergleich (jeweils desselben Nutzers bzw. derselben Nutzerin – also nicht im Vergleich im einem Vormieter bzw. einer Vormieterin) enthalten, soweit solche Werte erhoben wurden. Zudem muss ein Vergleich zu einem ermittelten Durchschnittsnutzer derselben Nutzerkategorie hergestellt werden.
Wer kann mir die Daten erklären?
Zunächst ist es wichtig, was genau Sie nicht verstehen. Z. B. den Zahlwert, die Mengenangaben, oder welche Einheit Sie speziell meinen. In diesem Falle kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice. Wichtig zu wissen, ist das wir keine detaillierten Auskünfte oder Erklärungen zu Ihren individuellen Verbräuchen machen können. Das müssten Sie dann mit Ihrem jeweiligen Wärmedienstleister klären.
Wie weit werden mir die Daten rückwirkend zur Verfügung gestellt?
In der Regel werden die ersten Werte 6 bis 8 Wochen nach Gerätemontage abgebildet, hiernach dann natürlich frühestens ab Beginn eines Mietverhältnisses.
Kann ich die Daten der Vormieter sehen. um meinen Verbrauch mit deren Verbrauch zu vergleichen?
Nein, aus Datenschutzgründen ist dies nicht zulässig, da es sich hier um persönliche Daten handelt. Hierzu dient der Vergleich „vergleichbare Haushalte“, der als vermittelter (Durchschnitts-)Wert auch besser geeignet ist als ein individueller Verbrauch eines Vormieters, dessen Eigenschaften (z.B. Kälteempfinden, Dusch-/Heizverhalten) und Gegebenheiten (z.B. Personenzahl Haushalt, Schichtarbeit) ganz anders sein können.
Meine Verbräuche sind zu hoch, mein Haus ist nicht gedämmt. Kriege ich hier eine Beteiligung an den Kosten von der WIEDERAUFBAU. Ich kann schließlich nichts für die Sanierungsstrategie der WIEDERAUFBAU.
Nein, die Verbrauchshöhe hängt zunächst einmal vom individuellen Verhalten ab und gilt für alle Bewohner/an die Liegenschaft bzw. Heizanlage angeschlossenen Nutzer gleichermaßen (daher auch Vergleich „vergleichbare Haushalte“). Die Gegebenheiten der Wohnung/des Hauses waren bei Einzug bekannt und sollten sich auch schon in den Vorjahren gespiegelt haben. Es gibt einen Energieausweis für das Haus, der nachgewiesen werden kann. Die WIEDERAUFBAU arbeitet stets an der Verbesserung des Zustands ihrer Gebäude, auch/insbesondere energetisch, dies aber aus nachvollziehbaren Gründen (z.B. Kosten, Kapazitäten) nicht überall gleichzeitig. Im Übrigen hat der Gesetzgeber hierfür das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz und darin die Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter erlassen.
Ich will sparen, kann aber wegen meiner undichten Fenster nicht. Was kann ich tun?
Gerne wird der Hausmeister in Kürze Ihre Fenster begutachten und sollte tatsächlich ein baulicher/technischer Mangel vorliegen, werden wir einen entsprechenden Handwerker zur Reparatur/Einstellung der Fenster beauftragen. Kontaktieren Sie hier bitte unseren Kundenservice.
Ergänzung
Neben dem digitalen Weg der Verbrauchsdatenübermittlung bekommen Sie auch im Zuge Ihrer Heizkostenabrechnung noch (von Gesetzes wegen) umfangreiche Informationen zu seinem Verbrauch/Verbrauchsverhalten und der Liegenschaft:
• gesamte Energiekosten
• Daten zu CO2-Emissionen
• Darstellung des Energie-/Brennstoffmix
• tatsächlicher Energiepreis
• Vergleich des eigenen Verbrauchs mit einem normierten Durchschnittsnutzer
• Vergleich zum Vorjahresverbrauch (klima- bzw. witterungsbereinigt)
• Anteil der eingesetzten Energieträger (bei Nutzern, die aus Fernwärmesystemen versorgt werden auch über die damit verbundenen jährlichen Treibhausgasemissionen und den Primärenergiefaktores Fernwärmegesetzes)
• erhobene Steuern, Abgaben und Zölle
• Entgelte für die Gebrauchsüberlassung und Verwendung der Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, einschließlich der Eichung sowie für Ablesung und Abrechnung
• Kontaktinformationen, darunter Internetadressen von Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen
• im Falle eines Verbrauchervertrags die Information über die Möglichkeit der Durchführung von Streitbeilegungsverfahren
Vertreter
Was ist ein Vertreter?
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Generalversammlung aus Vertretern der Mitglieder (Vertreterversammlung) besteht. Die Satzung kann auch bestimmen, dass bestimmte Beschlüsse der Generalversammlung vorbehalten bleiben. Der für die Feststellung der Mitgliederzahl maßgebliche Zeitpunkt ist für jedes Geschäftsjahr jeweils das Ende des vorausgegangenen Geschäftsjahres.
Als Vertreter kann jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person, die Mitglied der Genossenschaft ist und nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat angehört, gewählt werden. Ist ein Mitglied der Genossenschaft eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, kann jeweils eine natürliche Person, die zu deren Vertretung befugt ist, als Vertreter gewählt werden.
Die Vertreterversammlung der WIEDERAUFBAU besteht momentan aus 77 Vertretern, die von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählt wurden. Die Vertreter können nicht durch Bevollmächtigte vertreten werden. Mehrstimmrechte können ihnen nicht eingeräumt werden.
Wann findet die Vertreterwahl statt?
Die nächste Vertreterwahl findet 2027 statt.
Wie oft wird gewählt? /
Wie lange ist eine Amtszeit?
Die Vertreterwahl findet alle 5 Jahre statt. Die Amtszeit der Vertreter beginnt mit Annahme der Wahl, jedoch nicht vor Ende der Amtszeit der bisherigen Vertreter. Die Amtszeit eines Vertreters endet mit der Vertreterversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder, des Vorstands und des Aufsichtsrates über das 4. Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Wer kann wählen?
Jedes eingetragene, voll geschäftsfähige Mitglied.
Wer kann sich wählen lassen?
Jedes volljährige und geschäftsfähige Mitglied kann kandidieren.
Kann man einen Kandidaten vorschlagen?
Ja! Der Wahlvorstand und jedes Mitglied können Kandidaten zur Wahl als Vertreterin oder Vertreter vorschlagen. Der Vorschlag muss jeweils die Mitgliedsnummer, den Namen, Vornamen und die Anschrift des vorgeschlagenen Mitgliedes angeben. Dem Vorschlag ist eine Erklärung des Vorgeschlagenen beizufügen, dass er mit seiner Benennung einverstanden ist und im Falle der Wahl das Amt annehmen wird. Ein Selbstvorschlag ist zulässig. Weitere Informationen zu Wahlvorschlägen finden Sie in unserer Satzung.
Was sind Wahlbezirke?
Nach §3 unserer Wahlordnung wird das Vertriebsgebiet der ‚Wiederaufbau‘ eG in sechs Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk I: 38120 Braunschweig-Weststadt
Wahlbezirk II: von 38100 bis 38106 BS-Mitte, Volkmarode, Gliesmarode von 38122 bis 38126 BS-Heidberg, Broitzem, Rautheim
Wahlbezirk III: von 38108 bis 38118 BS-Querum, Rühme, Lehndorf, Gutenbergstraße
Wahlbezirk IV: von 38150 bis 38559 Sickte, Vechelde, Salzgitter, Wolfenbüttel, Helmstedt Gifhorn von LR 30 bis LR 36 Hannover, Bielefeld, Kassel, Gießen, Fulda LZ 2 Hamburg
Wahlbezirk V: von 38600 bis 38729 Goslar, Bad Harzburg, Vienenburg, Seesen LR 37 Bad Gandersheim, Göttingen von LZ 4 bis LZ 7 Düsseldorf, Köln, Frankfurt, Stuttgart
Wahlbezirk VI: von 38800 bis 38899 Halberstadt, Wernigerode, Blankenburg LR 39 Magdeburg, Calbe von LZ 0 bis LZ 1 Dresden, Berlin, Quedlinburg von LZ 8 bis LZ 9 München, Nürnberg, Erfurt
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Ersatzvertreter?
Die Hauptvertreter sind die direkt gewählten Vertreterinnen und Vertreter bei der Vertreterwahl. Sollte eine gewählte Vertreterin oder ein gewählter Vertreter nicht mehr im Stande sein, sein Amt auszuführen, rückt eine Ersatzvertreterin oder ein Ersatzvertreter nach. Die Ersatzvertreter sind die Personen, die die meisten Stimmen nach den Hauptvertretern erhalten haben.
Was passiert, wenn man sein Amt nicht mehr ausüben kann?
Sollte ein gewählter Vertreter sein Amt nicht mehr ausüben können, rückt automatisch ein Ersatzvertreter nach.
Was passiert, wenn ein Vertreter in einen anderen Wahlbezirk zieht?
Auch wenn der Vertreter nach seinem Umzug nicht mehr in seinem Wahlbezirk wohnt, so ist er dennoch bis Ende der Amtszeit Vertreter des Wahlbezirks, in dem er gewählt wurde. Sollte sich der Vertreter zur Wiederwahl aufstellen lassen, so wird er bei der nächsten Wahl dem neuen Wahlbezirk zugeordnet.
Was macht der Wahlvorstand?
Geleitet wird die Vertreterwahl vom Wahlvorstand. Er besteht aus 5 Mitgliedern der Genossenschaft, einem Vorstandsmitglied und einem Aufsichtsratsmitglied. Insgesamt sind sieben Personen im Wahlvorstand vertreten. Der Wahlvorstand bestimmt die Wahlbezirke und bestätigt die Richtigkeit der festgesetzten Anzahl der pro Wahlbezirk zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter. Für jeden Wahlbezirk stellt der Wahlvorstand die Vorschlagsliste der Kandidaten auf. Darüber hinaus nimmt der Wahlvorstand weitere Kandidatenvorschläge entgegen.
Vom Interessenten zum Mieter
Welche Voraussetzungen muss ich als Interessent erfüllen?
Voraussetzung für die Anmietung eine unserer Wohnungen ist zunächst eine SCHUFA-Auskunft ohne Negativeintrag. Eine eröffnete Privatinsolvenz ist ein Ausschlusskriterium. Bitte beachten Sie, dass selbstverständlich eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorliegen muss.
Wie bekomme ich einen Besichtigungstermin?
Durch Ihre Wohnungsanfrage signalisieren Sie uns Ihr Interesse an dieser Wohnung. Sobald ein Besichtigungstermin durch den zuständigen Wohnungsmanager festgelegt wird, erhalten Sie eine entsprechende Einladung. Sollten zu viele Interessenten vorhanden sein, so kann es auch vorkommen, dass wir nicht jede Anfrage berücksichtigen können. Hier bitten wir um Verständnis.
Gibt es für Ihre Wohnungen eine Warteliste?
Wir führen keine Wartelisten.
Wie lange dauert das Bewerbungsverfahren?
Die Dauer unseres Bewerbungsverfahren kann variiren.
Wann muss ich einen Anteil zeichnen?
Mit Ihren Vertragsunterlagen erhalten Sie die Beitrittserklärung für Ihren Pflichtanteil in Höhe von 150 Euro sowie die Beteiligungserklärung für die Anteile für Ihre Wohnung. Die Gesamtsumme ist nach Erhalt der unterschriebenen Vertragsunterlagen fällig – nicht erst bei Einzug. Eine Schlüsselübergabe erfolgt erst nach Eingang der Zahlung.
Wie läuft der Abschluss des Mietvertrags bzw. Dauernutzungsvertrags ab?
Nach erfolgreicher Wohnungsvergabe und Prüfung aller Unterlagen laden wir Sie zum Vertragsgespräch ein.
Wie finde ich eine freie Wohnung?
Unsere freien Wohnungen finden Sie auf unserer Webseite unter „Wohnungsangebote“ und auf unterschiedlichen Portalen im Internet, wie z. B. Kleinanzeigen und Immobilienscout24.
Muss ich Genossenschaftsmitglied sein, um eine Wohnung zu bekommen?
Ja und nein. Für die Anmietung einer Wohnung unserer Genossenschaft müssen Sie Mitglied der Genossenschaft werden. Bei Wohnungen der Wiederaufbau Immobilen GmbH ist lediglich eine Kaution zu entrichten. Die genauen Informationen hierzu sind im jeweiligen Wohnungsexposé enthalten.
Wie bewerbe ich mich für eine Wohnung?
Sie können auf konkrete Wohnungsangebote Anfragen stellen. Hierzu einfach auf unserer Webseite oder den gängigen Portalen die Anfragefunktion nutzen. Sollte keine passende Wohnung veröffentlicht sein, so können Sie sich als Interessent über das Online-Formular auf unserer Webseite registrieren lassen.
Gibt es spezielle Angebote für Senioren, Familien oder Studierende?
Ja, wir bieten besondere Wohnformen und Services für unterschiedliche Zielgruppen. Informieren Sie sich gerne bei uns.
Wie kann ich mich als Interessent registrieren?
Auf unserer Webseite finden Sie unseren Interessentenbogen. Nach erfolgreich ausgefülltem Bogen erhalten Sie bei entsprechend vorhandenen Angeboten im Anschluss passende Exposés per E-Mail.
Wo finde ich den Interessentenbogen?
Den Mietinteressentenbogen finden Sie hier.
Kann man sich auf mehrere Wohnungen gleichzeitig bewerben?
Wenn Sie sich auf mehrere unserer Wohnungen gleichzeitig bewerben möchten, bitten wir Sie ein allgemeines Wohnungsgesuch auf unserer Webseite www.wiederaufbau.de aufzugeben.
Muss ich als bestehender Mieter erneut einen Interessentenbogen ausfüllen, wenn ich innerhalb der WIEDERAUFBAU umziehen möchte?
Ja, denn nur so werden Sie als Interessent registriert und wir können Ihnen passende Wohnungen anbieten.
Wie kann ich mich für einen Neubau bewerben?
Unsere freien Wohnungen finden Sie auf unserer Webseite unter „Wohnungsangebote“ und auf unterschiedlichen Portalen im Internet, wie z. B. Kleinanzeigen und Immobilienscout24.
Gibt es die Möglichkeit Stellplätze/Garagen zu mieten?
Ja wir vermieten auch Stellplätze und Garagen. Bitte registrieren Sie sich auf unserer Webseite. Wir benachrichtigen Sie, sobald ein passender Stellplatz/Garage verfügbar ist. Unser Formular finden Sie hier.
Warum muss ich nach sechs Monaten mein Wohnungsgesuch erneut bestätigen?
Solch eine Abfrage ist datenschutzrechtlich notwendig. Da wir äußerst sorgsam mit personenbezogenen Daten umgehen, müssen Sie – um weiterhin Wohnungsangebote von uns erhalten zu können – Ihre Suche alle sechs Monate bestätigen. Ansonsten wird Ihr Datensatz gelöscht.
Wo sind unsere Bestände?
Wir haben an folgenden Standorten Wohnungen:
Braunschweig, Wolfenbüttel, Vechelde, Gifhorn, Isenbüttel, Salzgitter-Thiede, Salzgitter-Bad, Salzgitter-Lebenstedt, Goslar, Seesen, Bad Harzburg, Halberstadt, Blankenburg, Quedlinburg, Calbe (Saale)
Ich habe eine Wohnung gefunden, die mich interessiert. Was muss ich jetzt tun?
Nutzen Sie das Anfrageformular direkt zu dieser Wohnung. Ihre Anfrage wird entsprechend bearbeitet.
Vermieten Sie auch Häuser?
Wir haben in unserem Bestand auch Einfamilien-/Reihenhäuser.
Können mehrere Personen im Mietvertrag stehen?
Es können mehrere Personen im Mietvertrag stehen. Damit haften Sie gemeinsam für alle Verpflichtungen, die aus dem Mietverhältnis hervorgehen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Unterzeichnung des Mietvertrags?
Im Laufe des Vermietungsprozesses fordern wir Sie per E-Mail auf uns über einen Link die notwendigen Dokumente zu übermitteln. Ihnen wird zusätzlich mitgeteilt welche Unterlagen Sie zur Vertragsunterzeichnung noch mitbringen müssen.
Was ist ein Energieausweis und wozu wird er benötigt?
Im Energieausweis werden Informationen zur Energieeffizienz und den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes aufgeführt. Der Energieausweis soll Immobilien für Mietinteressenten vergleichbar machen. Der sogenannte Energie-Effizienzstandard muss bereits in der Immobilienanzeige genannt werden.
Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein?
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird benötigt, wenn Sie sich auf eine öffentlich geförderte Wohnung bewerben möchten. Der WBS bestätigt uns, dass Sie aufgrund eines geringen Einkommens Anspruch auf eine solche Wohnung haben. Aus unseren Wohnungsanzeigen geht hervor, ob es sich um eine Sozialwohnung handelt und ob ein WBS benötigt wird.
Sie haben die Möglichkeit vorab telefonisch bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes Ihre Berechtigung zu prüfen. Nachdem Sie eine Zusage für die Wohnung bekommen haben, können Sie einen WBS bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes beantragen.
Was versteht man unter einem „Wohnberechtigungsschein“?
Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, bestätigt uns, dass Sie aufgrund bestimmter Einkommensgrenzen Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung haben. Mit diesem können einzelne Personen oder Familien kostengünstigen Wohnraum beziehen.
Wie bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?
Sie haben Anspruch auf die Ausstellung eines Wohnungsberechtigungsscheins, kurz WBS, sobald Ihr Gesamteinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze pro Jahr unterschreitet. Bitte beachten Sie, dass jedes Bundesland individuelle Einkommensgrenzen vorschreibt. Ausstellende Behörde ist die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.