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Luftaufnahme eines Wohnkomplexes mit mehreren modernen Wohngebäuden, grünen Rasenflächen, Bäumen, geparkten Autos und nahe gelegenen Straßen, umgeben von anderen Wohn- und Gartengebieten.

Nur noch wenige freie Wohnungen an den Gärtnerhöfen: WBS erforderlich

Neubau von 101 Wohnungen mit 2 bis 5 Zimmern

Ab Oktober 2025 ergänzen unsere 7 Neubauten mit insgesamt 8 Hauseingängen und 101 Wohnungen das Quartier im Donauviertel in der Braunschweiger Weststadt. Die modernen 2-, 3-, 4- und 5-Zimmerwohnungen, die gerade einmal 4 km Luftlinie von der Braunschweiger Innenstadt entfernt liegen, bieten auch wohnungsnah viel Grün, gepflegte und moderne Spielplätze, sowie eine gute Anbindung an den ÖPNV und diversen Einkaufsmöglichkeiten.

Nach über 50 Jahren war es für uns an der Zeit, den Straßenzug „An den Gärtnerhöfen“ zu modernisieren und an die Kundenwünsche von heute anzupassen. Neben der Sanierung und Umstrukturierung des Altbestands, komplettiert der Neubau das bisher kostspieligste Gesamtprojekt der ›Wiederaufbau‹-Geschichte.

Überzeugen Sie sich gern selbst: Hier finden Sie liebenswerte Nachbarn in einem gewachsenen Quartier und bezahlbares, modernes Wohnen. Suchen Sie sich jetzt Ihre neue Traumwohnung aus – wir freuen uns auf Sie!

69 Wohnungen nur mit Wohnberechtigungsschein

Rund zweidrittel unserer Wohnungen, also 69 von 101 Wohnungen, sind öffentlich gefördert. Zur Anmietung ist daher ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Ob Sie zur Anmietung berechtigt sind, hängt von Ihrem Einkommen und der zum Haushalt gehörenden Anzahl an Personen ab.

Für die von uns angebotenen 2-Zimmerwohnungen muss Ihr Haushalt aus mindestens zwei Personen bestehen und Ihr anrechenbares Einkommen darf die maßgeblichen Grenzen gemäß Nds.-Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten.

 

Ein Großteil der Förderwohnungen ist bereits vergeben. Eine begrenzte Anzahl verbleibender WBS-Wohnungen steht jedoch noch zur Vermietung bereit.

 

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Alles Wichtige zum Wohnberechtigungsschein

Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Um „An den Gärtnerhöfen“ eine Wohnung zu beziehen, ist ein Wohnberechtigungsschein der Stadt Braunschweig erforderlich. Hier erhalten Sie die zentralen Informationen – von den Bedingungen über den Antrag bis zur Bewilligung.

Wer kann einen Wohnberechtigungsschein bekommen?

Ein Wohnberechtigungsschein wird ausgestellt, wenn Ihr Einkommen eine festgelegte Grenze nicht überschreitet. Wer nicht aus Deutschland stammt, benötigt zudem eine gesicherte Bleibeperspektive von mindestens einem Jahr.

Wie hoch darf das Einkommen sein?

Ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, richtet sich hauptsächlich nach dem verfügbaren Haushaltseinkommen. Eine Übersicht der Einkommensgrenzen finden Sie in der Tabelle weiter unten auf der Seite. Zudem wird Ihr Vermögen berücksichtigt: Die Obergrenze beträgt 60.000 Euro für die antragstellende Person und 30.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt.

Wieviel Platz steht mir zu?

Die zulässige Wohnungsgröße richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.

Grundsätzlich gilt:

1 Person: bis zu 50 m²
2 Personen: bis zu 60 m²
3 Personen: bis zu 75 m²

Jede weitere Person: bis zu 10 m² zusätzlich

So beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein

Den Antrag für einen Wohnberechtigungsschein stellt die Zentrale Stelle für Wohnraumhilfe der Stadt Braunschweig bereit. Sie können das Formular persönlich abholen, per Post anfordern oder online herunterladen.

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und legen Sie alle notwendigen Unterlagen wie Einkommensnachweise bei. Zudem muss jede im Haushalt lebende Person eine Einkommenserklärung einreichen. Nach Prüfung erhalten Sie eine Mitteilung darüber, ob Ihnen der Wohnberechtigungsschein bewilligt wird.

Wann benötige ich den Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein ist erforderlich, bevor der Mietvertrag unterzeichnet wird. Beantragen Sie ihn daher rechtzeitig, sobald eine passende Wohnung für Sie gefunden ist.

Diese Dokumente sind für den Antrag erforderlich

  1. Kopie des Personalausweises
  2. Einkommensnachweise: Die letzten drei Gehaltsabrechnungen, aktueller Rentenbescheid oder Jobcenter-Bescheid
  3. Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (Download über die Webseite der Stadt Braunschweig)
  4. Falls zutreffend: Schwerbehindertenausweis

Wichtiger Hinweis

Die Bearbeitung des Antrags kann zügig erfolgen, sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden. Die anfallende Gebühr ist nach Aufforderung zu entrichten.

Einkommensgrenzen

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist erforderlich, um eine Wohnung zu beziehen, die durch Wohnraumförderprogramme unterstützt wird. Der WBS berechtigt grundsätzlich zur Anmietung solcher Wohnungen, stellt jedoch keine direkte Wohnungsvermittlung dar.

Voraussetzung für die Erteilung ist, dass das Einkommen des Antragstellers sowie aller Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen die festgelegten Einkommensgrenzen nach § 3 NWoFG (Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz) nicht überschreitet. Zudem muss die Wohnungsgröße angemessen sein, und weitere Förderrichtlinien müssen erfüllt werden.

Einkommensgrenzen (jährliches Bruttoeinkommen)

Berechtigt sind Personen ab einem Einkommen bis zu:

  Erwerbstätig Erwerbssuchend Rentner
Alleinstehend 31.587 € 21.250 € 23.712 €
2 Personen 42.300 € 28.750 € 32.046 €
Alleinerziehend, 1 Kind 47.658 € 32.500 €  
Ehepaar, 1 Kind 53.015 € 36.250 €  
Alleinerziehend, 2 Kinder 58.370 € 40.000 €  
Ehepaar, 2 Kinder 63.725 € 43.750 €  
Ehepaar, 3 Kinder 74.440 € 51.250 €  

Für weitere Haushaltskonstellationen können abweichende Einkommensgrenzen gelten. Bei Wohnungen, die nach § 5 (2) Nr. 2 DVO-NWoFG gefördert wurden, kann die Einkommensgrenze um bis zu 60 % erhöht werden.

3-4 Personen-Wohnungen

Ein grünes Symbol einer vierköpfigen Familie steht neben einem 3D-Grundriss eines Hauses mit zwei Schlafzimmern, einem Wohnzimmer, einer Küche, Badezimmern und einem Gartenbereich.

Ehepaar mit 2 Kindern
Wohnung bis 85 m²

Durchschnittliches Jahreseinkommen gesamt 52.000,00 €
abzüglich Werbekostenpauschale je 1.200,00€ 2.400,00 €
abzüglich 10 % Krankenversicherung  4.960,00 €
abzüglich 10 % Rentenversicherung 4.960,00 €
abzüglich 10 % Steuern  4.960,00 €
anrechenbares Jahreseinkommen  34.720,00 €

Das gemeinsame Jahreseinkommen liegt unter der maßgeblichen Grenze von 43.750,00 €. Die vierköpfige Familie hat Anspruch auf eine geförderte Wohnung in Braunschweig.

1-2 Personen-Wohnungen

Ein grünes Symbol eines älteren Mannes mit Stock und einer Frau steht neben einem Grundriss, der eine Ein-Zimmer-Wohnung mit Schlafzimmer, Bad, Küche, Essbereich und Wohnzimmer zeigt.

Rentnerehepaar
Wohnung bis 60 m²

Durchschnittliches Jahreseinkommen gesamt 32.000,00 €
abzüglich Werbekostenpauschale je 102,00€     204,00 €
abzüglich 10 % Krankenversicherung    3.179,60 €
anrechenbares Jahreseinkommen 
28.616,40 €

Das gemeinsame Jahreseinkommen beträgt 28.616,40 €. Es liegt unter der maßgeblichen Grenze von 28.750,00 €. Das Rentnerpaar hat Anspruch auf eine geförderte Wohnung in Braunschweig.

Zum Mietfinder:

Baugenossenschaft Wiederaufbau eG

Güldenstaße 25
38100 Braunschweig

Öffnungszeiten

Montag                 09.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag              09.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch             09.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag       09.00 bis 17.30 Uhr
Freitag                   09.00 bis 12.30 Uhr

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