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Sparen

 

Die gute Idee für Ihr Geld – die Spareinrichtung, einfach und solide.

Sparen sollte eine sichere und solide Sache sein. Und deshalb haben wir im Jahr 2006 eine eigene Spareinrichtung ins Leben gerufen, bei der Ihre Anlagen durch die genossenschaftseigenen Immobilien abgesichert sind.

Heimvorteil für Mitglieder

Die Spareinrichtung ist dem Zweck unserer Genossenschaft entsprechend eine Förderleistung für die Mitglieder.

Mitglieder (und deren Angehörige) und alle, die es werden wollen, haben die Möglichkeit, ihr Geld bei der WIEDERAUFBAU nicht nur sicher, sondern auch zu attraktiven Konditionen anzulegen.

Eine Mitgliedschaft ist erforderlich. Informieren Sie sich hier.

Unser Angebot Vermögen zu schaffen

Sparen bei der WIEDERAUFBAU ist ganz einfach, sicher und rentabel. Die Angebote und Konditionen werden regelmäßig den jeweiligen Marktbedingungen angepasst. Für ausführliche und aktuelle Informationen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Mitarbeiter, die Sie gerne persönlich und umfassend beraten.

Spareinrichtung

Mehr als sparen: Unseren Mitgliedern bieten wir ausgewählte Sparprodukte und sichere Geldanlagen, hinter denen unser solider Wohnungsbestand steht – einfach, transparent und besonders attraktiv verzinst.

Verantwortliches Wirtschaften

Wir investieren den Großteil unserer Erlöse im Interesse unserer Mitglieder in Werterhaltung und -steigerung unseres Immobilienbestands.

Hinweise zu Bargeldzahlungen

  1. Wir bitten Sie, größere Bargeldeinzahlungen und -auszahlungen vorher bei uns telefonisch anzumelden, da wir nur geringe Bargeldbestände vorhalten.
  2. Durch eine regulatorische Änderung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) müssen wir Sie bei Bargeldeinzahlungen ab 10.000 EUR bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen. Das sind z.B. Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank, Kontoauszug, aus dem der Auszahlungsbetrag hervorgeht oder Verkaufs-/Rechnungsbelege. Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro auf Ihr eigenes Konto können wir nur bei Vorlage eines entsprechenden Belegs entgegennehmen.

Unser Zinsrechner

Das Sparbuch 3M hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Sie sparen zu jeder Zeit und solange Sie wollen. Ab nur 10,– Euro geht das Sparen los. Der Zinssatz ist variabel. Kurzfristig können Sie bis zu 2.000 Euro Ihres Guthabens pro Kalendermonat abheben.

Unser aktueller Zins ist 1,00 % p.a.

Startkapital *
Laufzeit (in Jahren) *
0.00
Jahr 1
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 €
Jahr 2
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 €
Jahr 3
0.00
 €
Jahr 4
0.00
 €
Jahr 5
0.00
 €
Jahr 6
0.00
 €
Jahr 7
0.00
 €
Jahr 8
0.00
 €
Jahr 9
0.00
 €
Jahr 10
0.00
 €
...
Jahr X
0.00
 €

Das Vorsorgesparen ist eine langfristige Anlage mit 2,70 % fest p.a. über 10 Jahre. Eine vorzeitige Verfügung ist nur im Todesfall eines Kontoinhabers möglich. Die Anlage hat eine Kündigungssperrfrist von 117 Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Laufzeit
Zinssatz
ab Betrag
Zinssatz
10 Jahre
fest
ab 1.500 €
2,70 % p.a.
Startkapital *
Jahr 1
0.00
 €
Jahr 2
0.00
 €
Jahr 3
0.00
 €
Jahr 4
0.00
 €
Jahr 5
0.00
 €
Jahr 6
0.00
 €
Jahr 7
0.00
 €
Jahr 8
0.00
 €
Jahr 9
0.00
 €
Jahr 10
0.00
 €

Eine feste Laufzeit von 1 bis 5 Jahren und ein fester Zinssatz, der zwischen 2,10 % p.a. bis 2,50 % p.a. liegt, machen diese Sparform zu einer schon mittelfristig lukrativen Geldanlage. Eine vorzeitige Verfügung ist nicht möglich (Kündigungssperrfrist). Wenn SIE am Ende der Laufzeit über Ihr Geld verfügen möchten, sollten sie das Sparkonto 3 Monate vor Fälligkeit kündigen (Kündigungsfrist 3 Monate).

Laufzeit
Zinssatz
ab Betrag
Zinssatz
1 Jahr
fest
ab 1.500 €
2,10 % p.a.
2 Jahre
fest
ab 1.500 €
2,25 % p.a.
3 Jahre
fest
ab 1.500 €
2,30 % p.a.
4 Jahre
fest
ab 1.500 €
2,40 % p.a.
5 Jahre
fest
ab 1.500 €
2,50 % p.a.
Startkapital *
Laufzeit (in Jahren)
Jahr 1
0.00
 €
Jahr 2
0.00
 €
Jahr 3
0.00
 €
Jahr 4
0.00
 €
Jahr 5
0.00
 €

Sie zahlen monatlich über 6 Jahre einen Betrag ab 20 Euro in den Ratensparvertrag ein und wir unterstützen ihren Vermögensaufbau mit attraktiven, jährlich steigenden Zinsen. Bis zu 2,60 % pro Jahr!

Laufzeit: 6 Jahre; Kündigungssperrfrist: 6 Monate; zzgl. Kündigungsfrist: 3 Monate

Zinssatz
Mindestrate
Laufzeit
Zinssatz
fest
ab 20 €
1. Jahr
2,00 % p.a.
fest
ab 20 €
2. Jahr
2,10 % p.a.
fest
ab 20 €
3. Jahr
2,20 % p.a.
fest
ab 20 €
4. Jahr
2,30 % p.a.
fest
ab 20 €
5. Jahr
2,40 % p.a.
fest
ab 20 €
6. Jahr
2,60 % p.a.
Startkapital *
Monatliche Sparrate *
Jahr 1
0.00
 €
Jahr 2
0.00
 €
Jahr 3
0.00
 €
Jahr 4
0.00
 €
Jahr 5
0.00
 €
Jahr 6
0.00
 €

Beim Wachstumssparen legen Sie Ihr Geld bis zu 5 Jahren an. Die Zinsen steigen mit jedem Jahr von 2,00 % p.a. im ersten auf 2,50 % p.a. im fünften Jahr. Wenn Sie Ihr Geld vorher benötigen, gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Nach den ersten 9 Monaten Laufzeit können Sie Ihren Sparvertrag erstmalig kündigen.

Laufzeit: 1 Jahr bis 5 Jahre; Kündigungssperrfrist: 9 Monate; zzgl. Kündigungsfrist: 3 Monate

Zinssatz
Mindestanlage
Laufzeit
Zinssatz
fest
ab 1.500 €
im 1. Jahr
2,00 % p.a.
fest
ab 1.500 €
im 2. Jahr
2,25 % p.a.
fest
ab 1.500 €
im 3. Jahr
2,30 % p.a.
fest
ab 1.500 €
im 4. Jahr
2,40 % p.a.
fest
ab 1.500 €
im 5. Jahr
2,50 % p.a.
Startkapital *
Laufzeit (in Jahren)
Jahr 1
0.00
 €
Jahr 2
0.00
 €
Jahr 3
0.00
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Jahr 4
0.00
 €
Jahr 5
0.00
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Die Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung sichern die Spareinlagen der Genossenschaftsmitglieder über einen Selbsthilfefonds ab. Die Baugenossenschaft Wiederaufbau eG ist als Mitglied der Selbsthilfeeinrichtung zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung angeschlossen. Der GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.) verwaltet den Selbsthilfefonds treuhänderisch als Zweckvermögen. Ausschließlicher Zweck der Selbsthilfeeinrichtung ist es, die Einlagen der Kunden bei den angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften zu sichern. Die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften leisten jährliche Beiträge.

Besteht die Gefahr, dass eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung die Verpflichtung aus Einlagen nicht erfüllen kann, so kann der GdW den Selbsthilfefonds im Rahmen des Statuts und im Interesse des Vertrauens in die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Ein formaler Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

Die Mittel des Fonds dürfen nur zur Sicherung von Einlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung verwendet werden.

Die Selbsthilfeeinrichtung des GdW besteht seit 1974. Seitdem hat es noch keinen Fall gegeben, in dem der Selbsthilfefonds eintreten musste. Die Selbsthilfeeinrichtung des GdW ist durch das Statut „Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften“ geregelt; das Statut wird Ihnen auf Anforderung gern zur Verfügung gestellt.

In ihrer Geschäftstätigkeit sind die Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung Wohnungsunternehmen. Sie haben von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) außerdem eine Bankerlaubnis zur Hereinnahme von Spareinlagen. Die Hereinnahme von Spareinlagen stellt das einzige Bankgeschäft dieser Genossenschaften dar. Die Spareinlagen werden ausschließlich im eigenen Wohnungsbestand und nicht zur Kreditvergabe an Dritte eingesetzt. Das bankmäßige Aktivgeschäft (Kreditgeschäft), das Girogeschäft, das Wertpapiergeschäft, das Depotgeschäft und andere Bankgeschäfte werden von Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung nicht betrieben. Wir betonen dies deshalb ausdrücklich, um aufzuzeigen, dass die Risikosituation der Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung eine grundsätzlich andere – d. h. günstigere – ist als bei Vollkreditinstituten. Der Immobilienbestand der Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung macht durchschnittlich rund 80 bis 90 Prozent der Bilanzsumme aus. Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung leben nicht von dem schnelllebigen und risikoreichen Finanz- und Kreditgeschäft wie Vollkreditinstitute, sondern von dauerhaft gesicherten Mieterträgen. Diese Genossenschaften sind also nach Satzung und tatsächlicher Geschäftspolitik vorrangig Wohnungsunternehmen.

Ansprechpartner

Thorsten-Fuerst-RGB
Thorsten Fürst
Position: Abteilungsleiter
Abteilung: Spareinrichtung
Telefon: 0531 / 59 03 - 535
E-Mail: sparen@wiederaufbau.de
Anja-Luetge-RGB
Anja Lütge
Position: Anlagenberaterin
Abteilung: Spareinrichtung
Telefon: 0531 / 59 03 - 535
E-Mail: sparen@wiederaufbau.de
Tobias_Ohlendorf-RGB
Tobias Ohlendorf
Position: Anlagenberater
Abteilung: Spareinrichtung
Telefon: 0531 / 59 03 - 535
E-Mail: sparen@wiederaufbau.de

Unsere Öffnungszeiten und Kontakt

Montag 9.00 bis 12.30 Uhr

Dienstag 9.00 bis 12.30 Uhr

Mittwoch 9.00 bis 12.30 Uhr

Donnerstag 9.00 bis 12.30 Uhr und 
13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag 9.00 bis 12.30 Uhr

Telefon
0531 / 59 03 – 535

E-Mail
sparen@wiederaufbau.de

Zum Mietfinder:

Baugenossenschaft Wiederaufbau eG

Güldenstaße 25
38100 Braunschweig

Öffnungszeiten

Montag                 09.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag              09.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch             09.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag       09.00 bis 17.30 Uhr
Freitag                   09.00 bis 12.30 Uhr

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