Tagesordnung
TOP 1 Begrüßung
TOP 2 Bericht des Aufsichtsrates für das Jahr 2023
TOP 3 Lagebericht des Vorstands für das Jahr 2023 nebst Ausblick für das Jahr 2024
TOP 4 Bekanntgabe des Berichts des Verbandes der Wohnungswirtschaft in Niedersachsen und Bremen e. V. über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
TOP 5 Beschluss über die
1) Feststellung des Jahresabschlusses 2023 unter Billigung der Einstellung in die Ergebnisrücklagen gemäß § 27 Buchst. p, i. V. m. § 39 Abs. 4 der Satzung in Höhe von 1.450.953,42 Euro und der unverbindlichen Vorwegzuweisung in die Ergebnisrücklagen gemäß § 27 Buchst. n der Satzung in Höhe von 49.046,58 Euro.
2) Verwendung des Bilanzgewinns von 5.053.778,04 Euro
a) Einstellung in die Ergebnisrücklagen
b) Zahlung einer Dividende (4%) in Höhe von 556.566,80 Euro
c) Restverwendung
TOP 6 Entlastung von
a) Aufsichtsrat
b) Vorstand
TOP 7 a.) Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern - es scheiden turnusmäßig aus dem Aufsichtsrat aus
Herr Holger Bauer
Frau Anke Kaphammel
Herr Stephan Körber
Herr Christoph Schmitz
Herr Dietmar Weitzel
b.) Zur Wahl stellen sich auf Vorschlag des Aufsichtsrates folgende Kandidaten:
Herr Holger Bauer
Frau Anke Kaphammel
Herr Christoph Schmitz
Herr Dietmar Weitzel
TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung § 20 Abs. 4 und § 23 Abs. 1 über die mögliche Weiterbestellung eines Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglied über das individuelle gesetzliche Renteneintrittsalter bzw. vor Vollendung des 75. Lebensjahres hinaus.
a) Vorstand § 20 Absatz 4 - Aktuelle Form:
„Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat auf die Dauer von höchstens 6 Jahren bestellt. Ihre Wiederbestellung ist zulässig. Die Bestellung eines Vorstandsmitgliedes endet spätestens mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Vorstandsmitglied das jeweils geltende individuelle gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht."
Vorschlag als Ergänzung:
„Individuell kann auch über eine Weiterbestellung des betroffenen Vorstandsmitgliedes entschieden werden.“
b) Aufsichtsrat § 23 Absatz 1 - Aktuelle Form:
„Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens sieben Mitgliedern. Die Vertreterversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Mitglieder des Aufsichtsrates müssen die nach dem Kreditwesengesetz geforderte Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen. Gehören juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Wahl bzw. Wiederwahl kann nur vor Vollendung des 75. Lebensjahres erfolgen.
Vorschlag als Ergänzung:
"Individuell kann über eine Wahl bzw. Wiederwahl auch über das 75. Lebensjahr hinaus entschieden werden.“
TOP 9 Aus der Mitgliedschaft eingegangene Anträge
TOP 10 Verschiedenes