Bleibt mein derzeitiger Internetanschluss weiterhin bestehen?
Bei dem Glasfaseranschluss in Ihrer Wohnung handelt es sich lediglich um ein Zusatzangebot. An den vorhandenen Anschlüssen sowie bestehenden Verträgen, z. B. für TV-Zusatzprodukte, Telefon und/oder Internet, ändert sich nichts.
Gibt es nur einen Glasfaseranschluss in der Wohnung?
Ja, die Glasfaserinfrastruktur endet am Anschlusspunkt in Ihrer Wohnung. Von dort erfolgt die Signalverteilung in der Wohnung über das WLAN Ihres persönlichen Routers. Eine LAN-Verteilung in der Wohnung ist von Seiten der WIEDERAUFBAU nicht vorgesehen.
Wie groß ist die Beeinträchtigung der Bauarbeiten in meiner Wohnung?
Es wird eine geringfügige Beeinträchtigung geben, da Leitungen und die End-Anschlussdose in Ihrer Wohnung gesetzt werden müssen. Die Arbeiten sind jedoch schnell erledigt.
Welche Geräte kann ich an dem Anschluss nutzen?
Neben dem Glasfaser-Modem benötigen sie einen Router. An den Router können dann alle gängigen Geräte angeschlossen werden.
Kann ich mein vorhandenes Telefon auch an meinem neuen Glasfaseranschluss nutzen?
Für die Glasfaser-Technologie werden keine speziellen Telefone benötigt.
Benötigt die Glasfaser-Dose eine Stromversorgung?
Die Glasfaser-Dose benötigt keine Stromversorgung. Das Glasfaser-Modem und der Router benötigen jeweils eine Stromversorgung.
Kann ich meinen Router/mein Glasfaser-Modem selbst in Betrieb nehmen oder wird ein Techniker benötigt?
Sie können Ihren Router und andere Endgeräte ohne die Hilfe eines Technikers in Betrieb nehmen. Eine ausführliche Beschreibung zur Verkabelung und Installation liegt i. d. R. dem Versandpaket des jeweiligen Anbieters bei.
Was bedeutet Glasfaseranschluss?
Bei einem Glasfaseranschluss bzw. FTTH (Fiber To The Home) wird eine Glasfaserleitung nicht mehr nur bis zum Verteilerkasten auf dem Bürgersteig, sondern direkt in Ihr Zuhause verlegt. Highspeed-Internet, Fernsehen in Ultra HD und Telefonieren mit höchster Sprachqualität – das gibt es alles gleichzeitig über einen Anschluss. Denn mit einem modernen Glasfasernetz werden Download-Geschwindigkeiten von bis […]
Muss ich den Einbau von Glasfaser dulden?
Ja, gemäß § 555b Nr. 4a BGB stellt der Ausbau eine Modernisierungsmaßnahme dar. Der Mieter hat die Maßnahme zu dulden und Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Allerdings gibt es keine rechtliche Verpflichtung ein Glasfaserprodukt zu beziehen.
Welche Vorteile bringt ein Glasfaseranschluss mit sich?
Glasfaser ist die Zukunft im Bereich Kommunikation: 1. Selbst größte Daten- und Informationsmengen werden sprichwörtlich in Lichtgeschwindigkeit verschickt. 2. Download-Geschwindigkeiten von bis zu 1.000 MBit/s und Upload- Geschwindigkeiten von bis zu 100 MBit/s sind möglich. 3. Stabile Datenübertragung für die zeitgleiche Nutzung verschiedenster Anwendungen wie surfen, laden, spielen, fernsehen in 8k und arbeiten im Homeoffice. […]























































































































































































































