Die monatliche Verbrauchsinformation muss Angaben zum aktuellen Verbrauch von Energie für Heizung und Warmwasser in kWh, die Verbrauchswerte des Vormonats sowie des entsprechenden Monats aus dem Vorjahr zum Vergleich (jeweils desselben Nutzers bzw. derselben Nutzerin – also nicht im Vergleich im einem Vormieter bzw. einer Vormieterin) enthalten, soweit solche Werte erhoben wurden. Zudem muss ein Vergleich zu einem ermittelten Durchschnittsnutzer derselben Nutzerkategorie hergestellt werden.















































































































































































































































