Neben dem digitalen Weg der Verbrauchsdatenübermittlung bekommen Sie auch im Zuge Ihrer Heizkostenabrechnung noch (von Gesetzes wegen) umfangreiche Informationen zu seinem Verbrauch/Verbrauchsverhalten und der Liegenschaft:
• gesamte Energiekosten
• Daten zu CO2-Emissionen
• Darstellung des Energie-/Brennstoffmix
• tatsächlicher Energiepreis
• Vergleich des eigenen Verbrauchs mit einem normierten Durchschnittsnutzer
• Vergleich zum Vorjahresverbrauch (klima- bzw. witterungsbereinigt)
• Anteil der eingesetzten Energieträger (bei Nutzern, die aus Fernwärmesystemen versorgt werden auch über die damit verbundenen jährlichen Treibhausgasemissionen und den Primärenergiefaktores Fernwärmegesetzes)
• erhobene Steuern, Abgaben und Zölle
• Entgelte für die Gebrauchsüberlassung und Verwendung der Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, einschließlich der Eichung sowie für Ablesung und Abrechnung
• Kontaktinformationen, darunter Internetadressen von Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen
• im Falle eines Verbrauchervertrags die Information über die Möglichkeit der Durchführung von Streitbeilegungsverfahren










































































































































































































