Was ist ein Vertreter?
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Generalversammlung aus Vertretern der Mitglieder (Vertreterversammlung) besteht. Die Satzung kann auch bestimmen, dass bestimmte Beschlüsse der Generalversammlung vorbehalten bleiben. Der für die Feststellung der Mitgliederzahl maßgebliche Zeitpunkt ist für jedes Geschäftsjahr jeweils das Ende des vorausgegangenen Geschäftsjahres. Als Vertreter kann jede natürliche, […]
Wann findet die Vertreterwahl statt?
Die nächste Vertreterwahl findet 2027 statt.
Wie oft wird gewählt? / Wie lange ist eine Amtszeit?
Die Vertreterwahl findet alle 5 Jahre statt. Die Amtszeit der Vertreter beginnt mit Annahme der Wahl, jedoch nicht vor Ende der Amtszeit der bisherigen Vertreter. Die Amtszeit eines Vertreters endet mit der Vertreterversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder, des Vorstands und des Aufsichtsrates über das 4. Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, […]
Wer kann wählen?
Jedes eingetragene, voll geschäftsfähige Mitglied.
Wer kann sich wählen lassen?
Jedes volljährige und geschäftsfähige Mitglied kann kandidieren.
Kann man einen Kandidaten vorschlagen?
Ja! Der Wahlvorstand und jedes Mitglied können Kandidaten zur Wahl als Vertreterin oder Vertreter vorschlagen. Der Vorschlag muss jeweils die Mitgliedsnummer, den Namen, Vornamen und die Anschrift des vorgeschlagenen Mitgliedes angeben. Dem Vorschlag ist eine Erklärung des Vorgeschlagenen beizufügen, dass er mit seiner Benennung einverstanden ist und im Falle der Wahl das Amt annehmen wird. […]
Was sind Wahlbezirke?
Nach §3 unserer Wahlordnung wird das Vertriebsgebiet der ‚Wiederaufbau‘ eG in sechs Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk I: 38120 Braunschweig-Weststadt Wahlbezirk II: von 38100 bis 38106 BS-Mitte, Volkmarode, Gliesmarode von 38122 bis 38126 BS-Heidberg, Broitzem, Rautheim Wahlbezirk III: von 38108 bis 38118 BS-Querum, Rühme, Lehndorf, Gutenbergstraße Wahlbezirk IV: von 38150 bis 38559 Sickte, Vechelde, Salzgitter, Wolfenbüttel, Helmstedt […]
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Ersatzvertreter?
Die Hauptvertreter sind die direkt gewählten Vertreterinnen und Vertreter bei der Vertreterwahl. Sollte eine gewählte Vertreterin oder ein gewählter Vertreter nicht mehr im Stande sein, sein Amt auszuführen, rückt eine Ersatzvertreterin oder ein Ersatzvertreter nach. Die Ersatzvertreter sind die Personen, die die meisten Stimmen nach den Hauptvertretern erhalten haben.
Was passiert, wenn man sein Amt nicht mehr ausüben kann?
Sollte ein gewählter Vertreter sein Amt nicht mehr ausüben können, rückt automatisch ein Ersatzvertreter nach.
Was passiert, wenn ein Vertreter in einen anderen Wahlbezirk zieht?
Auch wenn der Vertreter nach seinem Umzug nicht mehr in seinem Wahlbezirk wohnt, so ist er dennoch bis Ende der Amtszeit Vertreter des Wahlbezirks, in dem er gewählt wurde. Sollte sich der Vertreter zur Wiederwahl aufstellen lassen, so wird er bei der nächsten Wahl dem neuen Wahlbezirk zugeordnet.

































































































































































































