Kann ich den Termin zur Wohnungsübergabe verschieben?
Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice unter 0531 / 59 03 – 100.
Muss ich mich selber beim Stromversorger an-/abmelden?
Wir informieren lediglich den Grundversorger über den Mieterwechsel und teilen ihm die Zählernummer und den Zählerstand mit. Da Sie die freie Wahl bei den Stromversorgern haben, müssen Sie einen Vertrag abschließen/kündigen. Die nötigen Angaben zu Ihrem Stromzähler finden Sie im Übergabe/Abnahmeprotokoll.
Was muss in der Kündigung stehen?
Bitte notieren Sie in dem Kündigungsschreiben die folgenden Informationen: – Ihr Name – Adresse der Mietwohnung mit Stockwerk – Ihre Telefonnummer – Ihre E-Mail-Adresse – Zeitpunkt der Kündigung – Möchten Sie die Genossenschaftsanteile auch kündigen, erwähnen Sie dies explizit in einem Absatz. Denken Sie daran, dass das Kündigungsschreiben von allen Mietparteien unterschrieben wird.
An welche Adresse muss das Kündigungsschreiben gehen?
Bitte senden Sie uns das Kündigungsschreiben an unsere Postanschrift: Baugenossenschaft Wiederaufbau eG Güldenstrasse 25 38100 Braunschweig
Was tue ich, wenn einer von mehreren Vertragspartnern verstorben ist?
Wir bedauern sehr, dass Sie sich mit diesem Anliegen an uns wenden müssen. Ist eine Person aus Ihrem Haushalt verstorben, bitten wir Sie uns eine Kopie der Sterbeurkunde zu übersenden. Wir werden Ihre Vertragsdaten entsprechend aktualisieren. Wir wünschen Ihnen viel Kraft für den weiteren Weg.
Was muss ich im Erbfall beachten?
Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice unter 0531 / 59 03 – 100.
Muss die erteilte Einzugsermächtigung separat gekündigt werden?
Wenn Sie Ihren Mietvertrag bei uns kündigen, machen wir keinen Gebrauch mehr von Ihrer Einzugsermächtigung.
Wie lange ist die Kündigungsfrist für meine Wohnung/Stellplatz/Garage?
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein und schriftlich mit der Unterschrift von allen Mietparteien erfolgen.
Kann ich meine Kündigung zurücknehmen?
Sobald Sie eine wirksame Kündigung schriftlich und fristgerecht abgegeben haben, ist sie rechtlich bindend – sowohl für Sie als Mieter als auch für uns. Sie könnn die Kündigung nicht einseitig zurückziehen. Tipp: Am besten nehmen Sie Kontakt mit uns auf, schildern die Lage zur Rücknahme der Kündigung.
Was versteht man unter einem Kündigungsausschluss?
Wenn im Mietvertrag ein sog. Kündigungsausschluss vereinbart wurde, bedeutet dies, dass beide Vertragsparteien den Mietvertrag erstmals mit Ablauf eines vereinbarten Zeitraums ordentlich kündigen dürfen. Beide Parteien haben während der Dauer des Kündigungsausschlusses weiterhin das Recht eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund oder eine außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist auszusprechen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierzu vorliegen.










































































































































































































