Nein, die Verbrauchshöhe hängt zunächst einmal vom individuellen Verhalten ab und gilt für alle Bewohner/an die Liegenschaft bzw. Heizanlage angeschlossenen Nutzer gleichermaßen (daher auch Vergleich „vergleichbare Haushalte“). Die Gegebenheiten der Wohnung/des Hauses waren bei Einzug bekannt und sollten sich auch schon in den Vorjahren gespiegelt haben. Es gibt einen Energieausweis für das Haus, der nachgewiesen werden kann. Die WIEDERAUFBAU arbeitet stets an der Verbesserung des Zustands ihrer Gebäude, auch/insbesondere energetisch, dies aber aus nachvollziehbaren Gründen (z.B. Kosten, Kapazitäten) nicht überall gleichzeitig. Im Übrigen hat der Gesetzgeber hierfür das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz und darin die Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter erlassen.















































































































































































































































