Ja! Der Wahlvorstand und jedes Mitglied können Kandidaten zur Wahl als Vertreterin oder Vertreter vorschlagen. Der Vorschlag muss jeweils die Mitgliedsnummer, den Namen, Vornamen und die Anschrift des vorgeschlagenen Mitgliedes angeben. Dem Vorschlag ist eine Erklärung des Vorgeschlagenen beizufügen, dass er mit seiner Benennung einverstanden ist und im Falle der Wahl das Amt annehmen wird. Ein Selbstvorschlag ist zulässig. Weitere Informationen zu Wahlvorschlägen finden Sie in unserer Satzung.















































































































































































































































