Die Vertreterwahl findet alle 5 Jahre statt. Die Amtszeit der Vertreter beginnt mit Annahme der Wahl, jedoch nicht vor Ende der Amtszeit der bisherigen Vertreter. Die Amtszeit eines Vertreters endet mit der Vertreterversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder, des Vorstands und des Aufsichtsrates über das 4. Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.















































































































































































































































