Vertreterwahl – Mitglieder bestimmen mit!
Liebe Mitglieder der Baugenossenschaft ›Wiederaufbau‹ eG,
im Artikel unten ist die Bekanntmachung der Vertreterwahl 2012 abgedruckt. Die Vertreterwahl findet alle fünf Jahre statt. Das Gremium vertritt die Interessen der Mitglieder gegenüber Vorstand, Aufsichtsrat und Mitarbeitern der Baugenossenschaft ›Wiederaufbau‹ eG. Die Vertreterversammlung ist ein demokratisch gewähltes Gremium mit weitgehendem Einfluss auf die Geschäftspolitik des Unternehmens. Deshalb sollte es im Interesse eines jeden Mitglieds liegen, sich in diesem durch die Satzung bestimmten Organ der Genossenschaft zu engagieren und auf jeden Fall von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Nur so können Sie Ihr Recht auf Mitbestimmung in der Baugenossenschaft ›Wiederaufbau‹ wahrnehmen – und die Zukunft des Unternehmens mitgestalten.
Die 5 Schritte zur Vertreterwahl:
1. Bitte füllen Sie die Erklärung, dass der Stimmzettel persönlich oder durch den gesetzlichen Vertreter ausgefüllt worden ist, aus und unterschreiben Sie diese.
2. Kennzeichnen Sie (oder, bei nicht voll geschäftsfähigen Mitgliedern Ihr(e) gesetzlicher/(n) Vertreter) bitte den Stimmzettel durch Ankreuzen von höchstens sovielen Kandidaten, wie auch Vertreter in Ihrem Wahlbezirk zu wählen sind. Eine Mindestzahl ist nicht vorgeschrieben. Sie können also ankreuzen im
Wahlbezirk I: 0 –19 Kandidaten
Wahlbezirk II: 0 – 9 Kandidaten
Wahlbezirk III: 0 –11 Kandidaten
Wahlbezirk IV: 0 –16 Kandidaten
Wahlbezirk V: 0 –13 Kandidaten
Wahlbezirk VI: 0 – 5 Kandidaten
Wahlbezirk VII: 0 – 5 Kandidaten
4. Stecken Sie bitte den Wahlumschlag und die unterschriebene Erklärung, dass der Stimmzettel persönlich oder durch den gesetzlichen Vertreter ausgefüllt worden ist, in den Rückumschlag und verschließen Sie diesen. Wenn Sie uns die Wahlunterlagen mit der Post schicken, brauchen Sie den Umschlag nicht zu frankieren. Das Porto zahlen wir für Sie.
5. Bitte sorgen Sie dafür, dass der Rückumschlag mit den vollständigen Wahlunterlagen bis spätestens 17. April 2012, 12.00 Uhr, an einem der auf der unten beschriebenen Orte angekommen ist (persönliche Abgabe, Einwurf in den Briefkasten, Postversand).
Schieben Sie bitte Ihre Teilnahme nicht auf, sondern reichen Sie die ausgefüllten Dokumente sofort zurück. Bitte beachten Sie, dass Wahlunterlagen bei Verlust nicht ersetzt werden können.
Mit Ihrer Stimme sorgen Sie dafür, dass Ihre Interessen durch die Vertreter als Organ der Genossenschaft repräsentativ wahrgenommen werden können. Sie stärken damit unsere Genossenschaft und das genossenschaftliche Prinzip.
Die Vertreterwahl ist gelebte Demokratie!
Vertreterwahl - Bekanntmachung
Die letzte Vertreterwahl unserer Genossenschaft fand 2007 statt. Gemäß § 30 Abs. 4 + 5 der Satzung wird daher die Neuwahl der Vertreter durchgeführt. Dabei sind die Vorschriften der Wahlordnung mit denen nach Postleitzahlen gebildeten Wahlbezirken zu beachten. In den Wahlvorstand wurden folgende Damen und Herren berufen (§ 1 Abs. 1 Wahlordnung) der Satzung:
Hans-Georg Apitz, Goslar
Karola Barthel, Braunschweig
Joachim Blätz, Braunschweig
Jürgen Hübner, Braunschweig
Birgit Lehmann, Goslar
Meryem Yilmaz, Braunschweig
Wilfried Schlecht, Braunschweig
Vorsitzender des Wahlvorstandes ist Herr Joachim Blätz. Die Zahl der wahlberechtigten Mitglieder wurde mit 19.023 festgestellt (§ 2 Wahlordnung). In den 7 Wahlbezirken sind gemäß Festlegung des Wahlvorstandes an Vertretern und Ersatzvertretern zu wählen:
- Wahlbezirk I (PLZ 38120, BS-West)
19 Vertreter und mindestens
10 Ersatzvertreter - Wahlbezirk II (PLZ 38100-106, 122-126, BS-Mitte, -Süd etc.)
9 Vertreter und mindestens
5 Ersatzvertreter - Wahlbezirk III (PLZ 38108-118, BS-Nord)
11 Vertreter und mindestens
6 Ersatzvertreter - Wahlbezirk IV (PLZ 38150-559, LZ 2, GF,HE, SZ, WF etc.)
16 Vertreter und mindestens
8 Ersatzvertreter - Wahlbezirk V (PLZ 38600-729, LZ 4, 5, Landkreis Goslar etc.)
13 Vertreter und mindestens
7 Ersatzvertreter - Wahlbezirk VI (LR 30-37, LZ 6, 7 Hannover, Hildesheim etc.)
5 Vertreter und mindestens
3 Ersatzvertreter - Wahlbezirk VII (PLZ 38800-99, LR 39, LZ 0, 1, 8, 9 Sachsen-Anhalt etc.
sowie Ausland)
5 Vertreter und mindestens
3 Ersatzvertreter
Der Tag der Bekanntgabe der Wahl wurde auf den 28. Februar 2012 festgelegt. Unter Berücksichtigung der Frist des § 2 Abs. 4 der Wahlordnung legte der Wahlvorstand den Termin, bis zu welchem die Wahlbriefe bei der Genossenschaft eingegangen sein müssen, auf den 17. April 2012, 12.00 Uhr, fest. Die Zustellung ist nur dann wirksam, wenn die Wahlbriefe durch persönliche Abgabe in den Geschäftsräumen, Einwurf in den Briefkasten oder Zusendung per Post zum Termin an folgenden Stellen angekommen sind.
- Hauptverwaltung Braunschweig,
Güldenstraße 25 - Nebenstelle Braunschweig,
Ilmenaustraße 2 - Nebenstelle Braunschweig,
Osnabrückstraße 11 - Nebenstelle Goslar,
Vogelsang 2 - Nebenstelle Bad Harzburg,
Amtswiese 8 - Nebenstelle Calbe,
Friedrich-Ebert-Straße 20 - Nebenstelle Halberstadt,
Spiegelsbergenweg 108 - Nebenstelle Hildesheim,
Triftäckerstraße 31 - Nebenstelle Hildesheim,
Trockener Kamp 2 - Nebenstelle Seesen,
Bahnhofsplatz 6 - Nebenstelle Wolfenbüttel,
Ernst-Moritz-Arndt-Straße 118
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht in allen Orten unseres Verbreitungsgebietes Wahlbriefe persönlich abgegeben werden können. Verlorengegangene Wahlunterlagen können leider nicht ersetzt werden. Weitere Hinweise zur Wahl erhalten Sie zusammen mit den Wahlunterlagen, die Sie vom 23. März 2012 an erreichen werden.
Die Liste der Wahlberechtigten liegt vom 28. Februar bis 13. März 2012 in unserem Verwaltungsgebäude in Braunschweig, Güldenstraße 25, zur Einsichtnahme aus. Innerhalb dieser Frist können Gemäß § 2 Abs. 6 Wahlordnung von Mitgliedern für ihren Wahlbezirk Wahlvorschläge (§ 5 Wahlordnung) beim Wahlvorstand eingereicht werden.
Gez. Joachim Blätz
Vorsitzender des Wahlvorstandes





